Kleinunternehmen von der Buchführungspflicht befreit
Nr. 69/ 2010
Kleinunternehmen von der Buchführungspflicht befreit
Flyer gibt Auskunft
Einen Überblick über Voraussetzungen und Folgen der Befreiung von Kleinunternehmern von der Buchführungspflicht gibt ein aktueller Flyer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).
Mit Inkrafttreten der Reform des Bilanzrechts im Mai 2009 sind Kleinunternehmer durch den neu eingefügten Paragraph 241 a HGB unter bestimmten Voraussetzungen von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht befreit. Der Flyer informiert über steuerrechtliche Buchführungspflichten, weist auf Besonderheiten für Gründer hin und listet Vor- und Nachteile der Befreiung auf.
Dieser Flyer kann bei der Handwerkskammer Mannheim, Stefanie Oser unter Tel. 0621/18002-105 oder per E-Mail: oser@hwk-mannheim.de kostenfrei abgerufen werden.
Pressesprecher: Detlev Michalke
Tel.: 06 21 / 1 80 02-104
Fax: 06 21 / 1 80 02-152
E-Mail: michalke@hwk-mannheim.de
Ansprechpartner : Stefanie Oser
Tel.: 06 21 / 1 80 02-105
Fax: 06 21 / 1 80 02-152
E-Mail: oser@hwk-mannheim.de