
Meisterprüfung
Wer eine Führungsposition in einem Handwerksunternehmen einnehmen oder einen eigenen Betrieb gründen möchte, für den ist die Meisterprüfung im Handwerk nach wie vor die denkbar beste fachliche Vorbereitung.
Zulassungsvoraussetzungen: Entweder eine Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Anträge auf Zulassung zur Meisterprüfung können unter der Rubrik Download abgerufen werden.
In folgenden Berufen haben Meisterprüfungskommissionen ihren Sitz im Bezirk der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald:
- Bäcker
- Drucker/Schriftsetzer
- Elektrotechniker
- Feinwerkmechaniker
- Fleischer
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Fotografen
- Friseur
- Hörgeräteakustiker
- Installateur und Heizungsbauer
- Konditoren
- Kraftfahrzeugtechniker
- Maler und Lackierer
- Maurer und Betonbauer
- Metallbauer
- Orthopädietechniker
- Raumausstatter
- Stuckateur
- Tischler
Daneben ist die Abteilung Meisterprüfung zuständig für die Zusammenstellung derGoldene Meisterinnen und Goldenen Meister, also derjenigen, die vor 50 Jahren die Meisterprüfung - ob bei der Handwerkskammer Mannheim oder anderswo - absolviert haben.
Folgende finanzielle Förderung von Lehrgängen ist möglich:
1 . Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG)AFG-Leistungen werden nur noch gewährt wenn
- die Maßnahme notwendig ist (Arbeitslosigkeit besteht oder droht) oder
- das Nachholen eines fehlenden beruflichen Abschlusses erforderlich ist
Die individuelle Förderwürdigkeit prüfen die Arbeitsberater des jeweils zuständigen Arbeitsamtes
2. Meister-BAföG (Aufstiegs-, Fortbildungs- und Förderungsgesetz)Für die Fortbildungen zum/r Meister/-in, Betriebswirt/-in des Handwerks (HWK) bzw. Gestalter/-in im Handwerk (HWK) kann über die für Ihren Wohnort zuständigen Landratsämter "Meister-BAfög" beantragt werden. Interessenten erhalten die Informationsbroschüre "Meister-BAfög" auf Anfrage. Auskünfte erteilen auch die jeweiligen BAfög-Stellen bei den Landratsämtern. Umfangreiche Informationen finden Sie unter: www.meister-bafoeg.info
3. Begabtenförderung berufliche Bildung
Begabte junge Berufstätige, die besondere Leistungen erbringen, können mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert werden. Informationen hierzu bei der Handwerkskammer Mannheim
Begabtenförderung .
4. Steuerersparnis
Eine Steuerersparnis ergibt sich, wenn die durch den Besuch der Lehrgänge, Vorträge und Seminare entstehenden Kosten steuermindernd berücksichtigt werden. Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten gehören die Fahrtkosten, Lehrgangsgebühren, Aufwendungen für Lehrmittel und Unterbringung usw. Finanzämter und Steuerberater geben hierzu entsprechende Auskunft.
5. Förderung nach dem Soldatenförderungsgesetz
Falls dem/r Interessenten/-in eine Förderung nach dem Soldatenförderungsgesetz zusteht, ist diese beim zuständigen Kreiswehrersatzamt, Berufsförderungsdienst vor Beginn der Fortbildung zu beantragen.