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Organe + EhrenamtDie Handwerkskammer hat - entsprechend § 92 Handwerksordnung (HwO)- drei Organe. Diese sind die Mitgliederversammlung, die in der Handwerkskammer "Vollversammlung" heißt, und der Vorstand sowie die Ausschüsse. Bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald gehört zu den Organen auch der Berufsbildungsausschuss, in dem 6 selbstständige Handwerker,.6 Arbeitnehmer im Handwerk und - mit beschränkter Stimmberechtigung - 6 Lehrer an beruflichen Schulen mitwirken. Alle Gremien sind besetzt mit Ehrenamtlichen. Sie sind im Handwerk tätig und üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich für das gesamte Handwerk der Region.
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Service im Überblick
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