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Geschäftsführung

Dem Vorstand obliegt die Verwaltung der Handwerkskammer.

Vertretungsberechtigt ist neben dem Präsidenten der Hauptgeschäftsführer.

Die Erledigung der Geschäfte der laufenden Verwaltung obliegt dem Hauptgeschäftsführer, der gemäß § 106 Abs. 1 Nr. 3 von der Vollversammlung gewählt wird.

Die Verwaltungsspitze der Kammer setzt sich wie folgt zusammen:

Hauptgeschäftsführer
Dieter Müller
 
stv. Hauptgeschäftsführer
Jens Brandt

 

weitere Geschäftsführer
Nikolaus Teves
Hans-Fred Herwehe

Die Handwerkskammer selbst gliedert sich in 4 Geschäftsbereiche.

GeschäftsbereichIInterne Dienste
 IIRecht und Wirtschaftsförderung
 IIIBerufliche Bildung
 IVBildungsakademie
 


Service im Überblick