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Verbraucherschutz

Rechtsauskünfte für Verbraucher
Der Handwerkskammer ist es von Gesetzes wegen nicht gestattet, Rechtsauskünfte an Verbraucher zu erteilen.

Wenn Sie eine Auskunft über Ihre Rechte als Kunde eines Handwerksbetriebs benötigen, können Ihnen – aufgrund der Regelungen im Rechtsberatungsgesetz - lediglich Verbraucherschutzverbände oder Rechtsanwälte weiterhelfen, denen eine Rechtsberatung von Verbrauchern erlaubt ist.

Die Handwerkskammer kann in diesem Zusammenhang lediglich die unten beschriebene Tätigkeit im Rahmen der Vermittlungsstelle anbieten.

Sofern Sie einen Spezialbetrieb suchen - zum Beispiel einen Maurer, der sich auf Naturstein etc. spezialisiert hat - wenden Sie sich an die jeweilige Innung. Die Adressen der richtigen Innungen finden Sie hier.


Rechnungsüberprüfung

Häufig wenden sich Verbraucher an die Handwerkskammer mit der Bitte, Handwerkerrechnungen oder handwerkliche Leistungen zu überprüfen.

Eine derartige Überprüfung kann eine Handwerkskammer nicht leisten. Denn dies ist die Aufgabe öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger des jeweils einschlägigen Gewerks. Auf Anfrage sind wir gerne bereit, Ihnen Namen und Adressen eines geeigneten Sachverständigen zu benennen.

Einen geeigneten Sachverständigen finden Sie auch auf den Seiten der bundeseinheitlichen Sachverständigen-Datenbank des Handwerks unter www.svd-handwerk.de oder www.svd-hwk.de. Durch die Beauftragung eines Sachverständigen entstehen Kosten, die in der Regel zunächst der Auftraggeber zu tragen hat.

Um in Erfahrung zu bringen, welche technischen Vorschriften bzw. Richtlinien es in einem Handwerk gibt und wie deren Verbindlichkeit zu beurteilen ist, können sich Verbraucher unter Umständen aber auch an die jeweilige Innung bzw. die jeweiligen Fachverbände wenden.

Die Handwerkskammer kann in diesem Zusammenhang lediglich die unten beschriebene Tätigkeit im Rahmen der Vermittlungsstelle anbieten.
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