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SachverständigeDie Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald bestellt nach § 91 Nr. 8 HWO Sachverständige. Diese erstellen Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern.
Unsere Sachverständigen sind sowohl bei Gericht als auch außergerichtlich für Privatpersonen tätig. Den für Ihren Bereich fachlich zuständigen Sachverständigen können Sie der nachfolgenden Liste entnehmen. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit den Sachverständigen auf. Besprechen Sie auch die mit der Beauftragung entstehenden Kosten direkt. Bei Rückfragen zum Sachverständigenwesen wenden Sie sich bitte an folgende Mailadresse:
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