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Aus- und Weiterbildung > Berufsausbildung > Fragen zur Prüfung > Ausnahmsweise Zulassung |
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Zulassung zur Gesellen- / Abschlussprüfung ohne vorherige LehrzeitIn vielen Betrieben sind Arbeitnehmer seit Jahren beschäftigt, die keine Gesellen- oder Abschlussprüfung in dem ausgeübten Beruf abgelegt haben.
Diese Arbeitnehmer können eine Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung beantragen, ohne noch einen Ausbildungsvertrag abschließen zu müssen.
Hier gilt jedoch die Voraussetzung, dass diese Arbeitnehmer nachweislich mindestens das Eineinhalbfache der in der Ausbildungsordung vorgesehenen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem nun die Zulassung zur Prüfung beantragt wird.
Zu beachten ist, dass der Prüfungsteilnehmer alle Teile der Gesellenprüfung abzulegen hat - auch die Fachtheorie. Hier besteht nach Absprache mit der zuständigen Berufsschule eventuell die Möglichkeit, am Unterricht zur Prüfungsvorbereitung teil zu nehmen.
Der unten angefügte Antrag für eineausnahmsweise Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung muss für die Teilnahme an der Winterprüfung 2010/2011 bis spätestens 01.09.2010 zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Handwerkskammer vorliegen. Weitere Informationen: Wolfgang Dick Prüfungsbeauftragter oder Dagmar Schmidt Lehrlingsrolle / Prüfungswesen

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