Auslandspraktika für Auszubildende
Nach § 2 Abs.3 BBiG wird der Auslandsaufenthalt rechtlich als Teil der Berufsausbildung behandelt, sofern er dem Ausbildungsziel dient. Dies ist dann der Fall, wenn die im Ausland vermittelten Ausbildungsinhalte im Wesentlichen dem Gegenstand der inländischen Ausbildung entsprechen, Sprachkenntnisse vermittelt werden und/oder sonstige zusätzliche Kompetenzen auf persönlicher und fachlicher Ebene erworben werden.
Das Ausbildungsverhältnis wird bei einem Auslandspraktikum nicht unterbrochen, auch die Ausbildungsvergütung wird weiterhin durch den ausbildenden Betrieb bezahlt.
Die Ausbildungsabschnitte im Ausland dürfen maximal ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer betragen. Anrechnungen bzw. Ausbildungszeitverkürzungen nach den §§ 7 und 8 BBiG bleiben hierbei unberücksichtigt. Bei einer dreijährigen Ausbildungsdauer wird ein Auslandsaufenthalt bis zu maximal 9 Monaten möglich sein.
Weitere Informationen erhalten interessierte Auszubildende und Ausbildungsbetriebe auf der Homepage www.goforeurope.de
Ansprechpartnerin für das Handwerk ist:
Frau Franziska Panter
Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.
Telefon: 0711-263709162
E-Mail: fpanter@handwerk-bw.de
Go.for.europe ist ein Gemeinschaftsprojekt von baden-württembergischen Handwerkskammern und Verbänden - dem Baden-Württembergischen Handwerkstag e.V., dem Industrie- und Handelskammertag e.V. und dem Verband der Metall- und Elektroindustrie Südwestmetall e.V.
Seite aktualisiert am 27. April 2012, online seit 13. März 2009
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