Ausbildungsprüfungen
Am Ende der Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf steht die Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung.
Bei der Gesellenprüfung handelt es sich um eine Endprüfung in einem Handwerksberuf (z. B. Bäcker/in, Maurer/in). Die Durchführung ist gesetzlich durch die Handwerksordnung (HwO) geregelt.
In den übrigen Berufen (z. B.Bürokaufmann/frau, Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk) heißt die Prüfung dagegen Abschlussprüfung. Hierfür sind die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) einschlägig. Die Inhalte der Gesellen- oder der Abschlussprüfung richten sich nach der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs.
Während der Ausbildung wird eine Zwischenprüfung abgelegt. Die Zwischenprüfung findet etwa in der Hälfte der Ausbildungszeit statt und dient der Ermittlung des Leistungsstandes.
In einzelnen Berufen ist vorgesehen, dass die Gesellen- oder die Abschlussprüfung
in gestreckter Form durchgeführt wird. Dies bedeutet, dass an Stelle der Zwischenprüfung der Teil 1 der Gesellen- oder der Abschlussprüfung abgelegt wird. Das Ergebnis des Teil 1 fließt zu einem in der Ausbildungsordnung vorgegebenen Prozentsatz in das Gesamtergebnis der Prüfung ein. Am Ende der Ausbildungszeit findet der Teil 2 der Gesellen- oder der Abschlussprüfung statt.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Ausbildungsberatung.
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Seite aktualisiert am 27. April 2012, online seit 17. April 2012
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