Handwerksrolle
Die Handwerkskammer hat nach der Handwerksordnung alle Handwerksbetriebe in die Handwerksrolle und alle handwerksähnlichen Unternehmen in das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe einzutragen.
Hier werden An- und Abmeldungen der Betriebe sowie Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen bearbeitet und Statistiken über Betriebszahlen geführt. Gerne werden Sie von uns über die Fragen zu den erwähnten Themenbereichen persönlich beraten.
Wir beraten Sie, wenn Sie sich selbständig machen wollen.
Wir beraten Sie in allen Fragen des Handwerks- und Gewerberechts.
Wir beraten Sie auch in Fragen des Wirtschaftsrechts.
Seite aktualisiert am 25. April 2012, online seit 11. Dezember 2006
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