Innungen

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Zur Förderung ihrer gemeinsamen gewerblichen Interessen innerhalb eines bestimmten Bezirks können sich Inhaber von Betrieben zu einer Innung zusammenschließen.

Die Innung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die Aufsicht über die Innung führt die Handwerkskammer.

Die Aufgabe der Innung ist, die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Dabei hat sie insbesondere den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen, ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen anzustreben, die Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen sowie das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern.

Eine Liste der aktuell bestehenden Innungen haben wir angehängt.

Seite aktualisiert am 27. April 2012online seit 27. April 2012

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