Handwerkerparkausweis
Einheitlicher Handwerkerparkausweis für die Metropolregion Rhein-Neckar
"Bisher musste ich für jeden Einsatzort eine eigene lokale und zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen. Da sich meine Aufträge nicht nur auf Mannheim beschränken, ist der Handwerkerparkausweis der MRN sowohl vom Planungsaufwand als auch aus finanzieller Sicht eine enorme Erleichterung für mich. So wird das Arbeiten um einiges leichter gemacht", erklärt der 49-jährige Maler- und Lackierer Martin S. seine Beweggründe für den Erwerb.
Kammerpräsident Tschischka: Best-Practice für Bürokratieabbau
"Der neue Handwerkerparkausweis ist ein sehr gutes Beispiel für Bürokratieabbau. Gerade kleinere Betriebe haben oftmals weder die Zeit noch die Ressourcen, sich mit aufwendigen Genehmigungsverfahren zu beschäftigen. Dank des gebietsübergreifenden Parkausweises können sie sich in der MRN jetzt wieder auf ihr Kerngeschäft konzentrieren", unterstreicht Walter Tschischka, Präsident der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar Odenwald, dessen Bedeutung.
Handwerkskammer initiiert einheitlichen und länder- und gebietsübergreifenden Parkausweis für Handwerker aus der Metropolregion Rhein-Neckar
Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar Odenwald hatte das Projekt gemeinsam mit der MRN GmbH federführend realisiert.
Der neue gebietsübergreifende Handwerkerparkausweis ist seit dem 1. Januar 2008 in allen 290 Kommunen der MRN gültig.
Der Ausweis gilt an Werktagen während des Arbeitseinsatzes in definierten Sonderzonen wie z. B. auf Bewohnerparkplätzen oder im eingeschränkten Halteverbot.
Er wird für ein Jahr von der Straßenverkehrsbehörde am Unternehmenssitz ausgestellt und kostet 150,- €.
Weitergehende Informationen finden Sie unter www.m-r-n.com/handwerkerparkausweis.
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Seite aktualisiert am 03. Mai 2012, online seit 03. Mai 2012
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