Organe und Ehrenamt
Die Handwerkskammer hat - entsprechend § 92 Handwerksordnung (HwO)- drei Organe. Diese sind die Mitgliederversammlung, die in der Handwerkskammer "Vollversammlung" heißt, und der Vorstand sowie die Ausschüsse.
Bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald gehört zu den Organen auch der Berufsbildungsausschuss, in dem 6 selbstständige Handwerker,.6 Arbeitnehmer im Handwerk und - mit beschränkter Stimmberechtigung - 6 Lehrer an beruflichen Schulen mitwirken.
Alle Gremien sind besetzt mit Ehrenamtlichen. Sie sind im Handwerk tätig und üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich für das gesamte Handwerk der Region.
Seite aktualisiert am 25. April 2012, online seit 29. Januar 2007
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