Geschäftsführung
Dem Vorstand obliegt die Verwaltung der Handwerkskammer.
Vertretungsberechtigt ist neben dem Präsidenten der Hauptgeschäftsführer.
Die Erledigung der Geschäfte der laufenden Verwaltung obliegt dem Hauptgeschäftsführer, der gemäß § 106 Abs. 1 Nr. 3 von der Vollversammlung gewählt wird.
Die Verwaltungsspitze der Kammer setzt sich wie folgt zusammen:
Hauptgeschäftsführer
Dieter Müller
stellvertretender Hauptgeschäftsführer
Jens Brandt
weitere Geschäftsführer
Nikolaus Teves
Hans-Fred Herwehe
Die Handwerkskammer selbst gliedert sich in 4 Geschäftsbereiche
| Geschäftsbereich | I | Interne Dienste |
| II | Recht und Wirtschaftsförderung | |
| III | Berufliche Bildung | |
| IV | Bildungsakademie |
Seite aktualisiert am 30. März 2012, online seit 29. Januar 2007
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