Sachverständige
Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald bestellt nach § 91 Nr. 8 HWO Sachverständige. Diese erstellen Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern.
Unsere Sachverständigen sind sowohl bei Gericht als auch außergerichtlich für Privatpersonen tätig. Den für Ihren Bereich fachlich zuständigen Sachverständigen können Sie der nachfolgenden Liste entnehmen. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit den Sachverständigen auf. Besprechen Sie auch die mit der Beauftragung entstehenden Kosten direkt.
Bei Rückfragen zum Sachverständigenwesen wenden Sie sich bitte an folgende Mailadresse:
Sachverständigenwesen der Handwerkskammer Mannheim
Sachverständige der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
Sachverständige bundesweit
Seite aktualisiert am 02. April 2013, online seit 24. Januar 2007
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