FAQs

Meisterprüfung

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Was ist eine „Zulassung zur Meisterprüfung“ und ersetzt sie die Anmeldung an einer Meisterschule?

Um an einer Meisterprüfung teilnehmen zu können, benötigt man vom Prüfungsausschuss der Handwerkskammer eine Zulassung.

Voraussetzung dafür ist eine abgeschlossene Gesellenprüfung im entsprechenden Handwerk oder eine gleichwertige abgeschlossene Ausbildung. Über Ausnahmen entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss unter Beachtung der eingereichten Unterlagen und im Spielraum der gültigen Verordungen.

Die Anmeldung an einer Meisterschule, egal ob privat oder staatlich, ersetzt nicht den Antrag auf Zulassung zur Prüfung.

Wie beantrage ich die Zulassung zur Meisterprüfung und welche Unterlagen sind dafür notwendig?

Das Formular erhalten sie entweder direkt bei der Handwerkskammer, Gebäude B1, oder auf dieser Homepage unter Formulare und Downloads. Dem Antrag auf Zulassung ist eine Kopie des Gesellenprüfungszeugnisses, ein übersichtlicher Lebenslauf und die Geburtsurkunde beizufügen (bitte keine Originale).

Wie läuft das Zulassungsverfahren genau und wie lange dauert es?

Nachdem der Antrag auf Zulassung vollständig eingegangen ist, wird er dem Vorsitzenden des Meisterprüfungsausschusses zur Genehmigung vorgelegt. Dies wird uns durch die Prüfungsordnung vorgegeben. Das Zulassungsverfahren kann bis zu vier Wochen dauern.

Die Zulassung oder eine eventuelle Ablehnung wird Ihnen per Post mitgeteilt.

Welche Formulare für das Meister-BaföG füllt die Handwerkskammer aus?

Von der Handwerkskammer wird die "Anlage zum Formblatt B" ausgefüllt. 

Voraussetzung hierfür ist eine erteilte Zulassung. Wir schicken das Dokument anschließend wieder an Ihre Privatadresse, damit Sie Ihren Antrag selbst weiterleiten können.

Was ist der Unterschied zwischen dem Formular "Antrag auf Zulassung" und einer "Anmeldung"?

Der Antrag auf Zulassung dient der erstmaligen Zulassung zur Meisterprüfung. Damit signalisieren Sie uns, dass Sie bei der nächsten Prüfung teilnehmen wollen und melden sich automatisch für den nächsten Durchgang an.

Das Formular „Anmeldung“ wird bei der Fortsetzung einer Prüfung zu einem anderen Zeitpunkt, einer Wiederholungsprüfung oder nach Freigabe von einer anderen Handwerkskammer verwendet.

Wann beginnt der nächste Meistervorbereitungskurs?

Auskunft darüber geben die jeweiligen Meisterschulen, wie beispielsweise unsere Bildungsakademie Mannheim. Gerne können Sie sich telefonisch von uns beraten lassen. Einen Ansprechpartner erreichen Sie über unser Bildungsmanagement (0621-18002-222) oder Sie klicken sich durch unser Bildungsangebot:

  Kurse in der Bildungsakademie Mannheim

Sonstige Kooperationspartner: Vorbereitung auf die Prüfung.

Kann ich Prüfungsteile auch bei einer anderen Handwerkskammer ablegen?

Theoretisch schon. Hierzu benötigen Sie eine Genehmigung (=Freigabe) unserer Handwerkskammer. Außerdem können Sie sich von einer anderen Handwerkskammer zu Prüfungen bei unserer Kammer freistellen lassen, sofern unser Prüfungsausschuss damit einverstanden ist.

Dies wird im Einzelfall geprüft. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen aber, die Prüfungen vollständig bei einer Kammer abzulegen!

Wann erhalte ich die Einladung zur Meisterprüfung?

Die Einladung zur Meisterprüfung erhalten Sie spätestens 14 Tage vor dem ersten Prüfungstermin mitsamt einem Zeitplan per Post. 

Meistens sind unsere Prüfungsausschüsse weit vorher mit der Planung fertig, sodass wir Ihnen die Einladung früher zusenden können.

Wann muss ich die Gebühren meiner Meisterprüfung bezahlen?

Die Meisterprüfungsgebühren sind immer vor Ihrer Prüfung zu überweisen. Parallel zu  Ihrer Einladung erhalten Sie einen vorbereiteten Überweisungsträger. 

Bitte halten Sie die vorgesehenen Zahlungsfristen ein, da Ihr Vorgang sonst in das automatisierte Mahn - oder Inkassosystem übergeht und für Sie zusätzliche Kosten entstehen könnten.

Die Überweisungsbelege/Quittungen werden stichprobenartig von Prüfern oder der Prüfungsaufsicht kontrolliert. Nehmen Sie sie deshalb zur Prüfung mit.

Wie setzen sich die Meisterprüfungsgebühren zusammen?

Die Meisterprüfungsgebühren setzen sich aus einer Grundgebühr, der Zusatzgebühr und der Gebühr für den Meisterbrief und der Meisterkarte zusammen. Eine Übersicht finden Sie im Downloadbereich innerhalb des "Antrags auf Zulassung zur Meisterprüfung".

Kann ich die Rechnung auf meinen Betrieb umschreiben lassen?

Ja, hierzu muss der Betrieb eine Kostenübernahmeerklärung ausfüllen und der Handwerkskammer übermitteln. Diese erhalten Sie unter Download.

Wie verhalte ich mich wenn ich an der Meisterprüfung nicht teilnehmen kann?

Sie können bis zum Beginn der Prüfung durch eine schriftliche Erklärung von der Prüfung zurücktreten. Die Prüfungsgebühren werden aber anteilig einbehalten. Derzeit handelt es sich gemäß unserer Gebührenordnung um 20% der fälligen Gebühren für den jeweiligen Prüfungsteil.

Bei verspätetem Rücktritt oder erst nach Beginn der Prüfung kann leider nichts mehr erstattet werden, da unsererseits bereits Kosten entstanden sind.

Wann bekomme ich mein Ergebnis über die Meisterprüfung?

Das Prüfungsergebnis wird an der jeweiligen Notenkonferenz des Meisterprüfungsausschusses festgestellt, unabhängig davon welchen Prüfungsteil Sie abgelegt haben. Im Anschluss daran erhalten Sie Ihren schriftlichen Prüfungsbescheid.

Bitte beachten Sie, dass wir in Ihrem Interesse und aus Datenschutzgründen keine telefonische Auskunft über Prüfungsergebnisse geben.

Wann bekomme ich meinen Meisterbrief?

Der Meisterbrief (Schmuckurkunde) wird jährlich im November an der "Großen Meisterfeier" im m:con Congress Center Mannheim verliehen. Hierzu werden Sie gesondert eingeladen. Bilder der letzten Feier können Sie sich hier anschauen: Meisterfeier.

Das Datum für dieses Jahr: Samstag, 09. November 2013

Die Einladung erhalten Sie (wenn uns die Ergebnisse aller vier Teile vorliegen) im Herbst.

Wie sieht der Meisterbrief aus?

Der Meisterbrief hat die Maße 59 cm x42 cm und ist ausschließlich im modernen „Corporate Design“ unserer Handwerkskammern erhältlich.

Sollte ich an der Meisterfeier nicht teilnehmen, kann mir jemand den Meisterbrief mitbringen?

Ja, mit einer unterschriebenen Vollmacht und einer Kopie Ihres Personalausweises kann der Meisterbrief abgeholt werden. Die von Ihnen beauftragte Person muss sich ebenfalls ausweisen können. (Personalausweis).

Wird der Meisterbrief nach der Meisterfeier automatisch an mich verschickt?

Meisterbriefe, die nicht abgeholt worden sind, werden im Anschluss an die Feier automatisch verschickt. Sollte sich Ihre Adresse zwischenzeitlich geändert haben, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Dies wird in Ihrer Prüfungsakte vermerkt.

© Handwerkskammer Mannheim© Handwerkskammer Mannheim

Ansprechpartner

Stefan Schlösser

Tel. 0621-18002-140
Fax 0621-18002-139
schloesser@hwk-mannheim.deE-Mail
schloesser@hwk-mannheim.de

Seite aktualisiert am 21. Mai 2013online seit 02. August 2012

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