Sachverständigenwesen
Infoschreiben Sachverständigenbewerbung
Die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Mannheim bestimmt die Grundlagen und die Voraussetzungen für eine öffentliche Bestellung und Vereidigung. Auf eine solche öffentliche Bestellung und Vereidigung als Gutachter besteht kein Rechtsanspruch.
Bestellungsvoraussetzungen sind u.a., dass ein Sachverständiger nur öffentlich bestellt und vereidigt werden kann, wenn er in der Handwerksrolle unseres Hauses eingetragen ist, die persönliche Eignung besitzt, besonders sachkundig ist, die Fähigkeit hat, Gutachten zu erstatten und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt. Auch muss die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bei der Erstattung von Gutachten sowie für die Einhaltung der Verpflichtungen eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen geboten werden.
Einige Worte zum Verfahrensablauf:
Die Handwerkskammer übermittelt Bewerbungen an die zuständige Fachinnung mit der Bitte um Stellungnahme. Des weiteren wird der zuständige Fachverband auf Landesebene über Ihre Bewerbung informiert. Diesem obliegt es dann, in einem getrennten Verfahren Ihre sog. Sach- und Fachkunde zu überprüfen, wobei über die Art und Weise dieser Prüfung der Fachverband allein entscheidet. Dies können z.B. ein Fachgespräch, die Erstellung eines Gutachtens, die Prüfung durch Checklisten, kleine Klausuren o.ä. sein. Hierauf hat die Handwerkskammer keinen Einfluss.
Die Kosten, die im Rahmen einer solchen Überprüfung entstehen, müssen von dem jeweiligen Bewerber bzw. der jeweiligen Bewerberin getragen werden Bezüglich der Höhe der Kosten bitten wir Sie, sich direkt mit dem Fachverband in Verbindung zu setzen.
Die Handwerkskammer verlangt von einem Sachverständigenbewerber ferner den Besuch eines Grundlagenseminars, in dem die rechtlichen Grundlagen vermittelt werden, wobei auch diese Kosten von dem jeweiligen Bewerber selbst zu tragen sind. Ein Anspruch auf eine öffentliche Bestellung und Vereidigung kann hieraus, wie bereits ausgeführt, nicht hergeleitet werden.
Wir haben uns erlaubt, Ihnen in der Anlage verschiedene Seminartermine der Handwerkskammer Reutlingen, Gewerbeakademie, der Handwerkskammer Karlsruhe, Bildungsakademie, sowie des Instituts für Sachverständigenwesen, Köln (2.Halbjahr 2012) zu übermitteln.
Hinweisen möchten wir schließlich noch darauf, dass für die erstmalige Bestellung als Sachverständiger nach dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Mannheim eine Gebühr in Höhe von EURO 200,00 zzgl. Auslagen und Aufwendungen erhoben wird. Für eine Wiederbestellung nach dem Ablauf des Bestellungszeitraums wird jeweils eine Gebühr von EURO 100,00 zzgl. Auslagen und Aufwendungen fällig.
Falls Sie beabsichtigen, sich als öbv. Sachverständiger zu bewerben, bitten wir Sie, uns eine Sachverständigenbewerbung ins Haus zu geben, die einen Lebenslauf und fotokopierte Nachweise Ihrer bisherigen Ausbildung / Prüfungen enthalten sollte.
Mit diesen Unterlagen bitten wir Sie, den beigefügten Fragebogen ausgefüllt einzureichen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Ansprechpartner
Tel. 0621-18002-121
Fax 0621-18002-180
hauck@hwk-mannheim.deE-Mail
hauck@hwk-mannheim.de
Seite aktualisiert am 04. Juni 2012, online seit 04. Juni 2012
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