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Organe + Ehrenamt

Die Handwerkskammer hat - entsprechend § 92 Handwerksordnung (HwO)-  drei Organe. Diese sind die Mitgliederversammlung, die in der Handwerkskammer "Vollversammlung" heißt, und der Vorstand sowie die Ausschüsse.

Bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald gehört zu den Organen auch der Berufsbildungsausschuss, in dem 6 selbstständige Handwerker,.6  Arbeitnehmer im Handwerk  und - mit beschränkter Stimmberechtigung - 6 Lehrer an beruflichen Schulen mitwirken.

Alle Gremien sind besetzt mit Ehrenamtlichen. Sie sind im Handwerk tätig und üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich für das gesamte Handwerk der Region.
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