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Über uns > Geschäftsführung |
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GeschäftsführungDem Vorstand obliegt die Verwaltung der Handwerkskammer.
Vertretungsberechtigt ist neben dem Präsidenten der Hauptgeschäftsführer.
Die Erledigung der Geschäfte der laufenden Verwaltung obliegt dem Hauptgeschäftsführer, der gemäß § 106 Abs. 1 Nr. 3 von der Vollversammlung gewählt wird.
Die Verwaltungsspitze der Kammer setzt sich wie folgt zusammen:
Hauptgeschäftsführer Dieter Müller stv. Hauptgeschäftsführer Jens Brandt
weitere Geschäftsführer
Nikolaus Teves Hans-Fred Herwehe Die Handwerkskammer selbst gliedert sich in 4 Geschäftsbereiche. | Geschäftsbereich | I | Interne Dienste | | | II | Recht und Wirtschaftsförderung | | | III | Berufliche Bildung | | | IV | Bildungsakademie | | |
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Service im Überblick
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