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Zivil- und WirtschaftsrechtNutzen Sie die Erstberatungsmöglichkeiten und Sachkenntnis der Berater, die die spezifischen Probleme des Handwerks kennen und Ihnen erste sachdienliche Tipps geben könne. Verschwiegenheit und Neutralität sind oberstes Gebot. Wir beraten unsere Mitgliedsbetriebe in den Bereichen Wirtschaftsrecht - Vertragsfragen, Betriebsübergabe und -übernahme, Gesellschaftsverträge, Vergabewesen (VOB), Wettbewerbsrecht. Die Handwerkskammer ist nicht Tarifvertragspartei und kann aus diesem Grund auch keine Tarifverträge verschicken. Tarifverträge sind gegebenenfalls bei den Tarifvertragsparteien erhältlich. Die Handwerkskammer kann allerdings den Betrieben Ansprechpartner oder zumindest zentrale Telefonnummern für die Tarifvertragsparteien auf Arbeitgeberseite zur Verfügung stellen.
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Service im Überblick
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