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SachverständigenwesenDie Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald bestellt und vereidigt nach § 91 Absatz 1 Nr. 8 HWO Sachverständige. Diese erstellen Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern. Unsere Sachverständigen sind sowohl bei Gericht als auch außergerichtlich für Privatpersonen tätig. Den für Ihren Bereich fachlich zuständigen Sachverständigen können Sie der Liste entnehmen, die wir im Bereich "Service im Überblick" hinterlegt haben. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit den Sachverständigen auf. Besprechen Sie auch die mit der Beauftragung entstehenden Kosten direkt.
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Service im Überblick
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