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Aus- und Weiterbildung > Berufsausbildung > Fragen zur Prüfung > Vorzeitige Zulassung |
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Vorgezogene PrüfungsteilnahmeBesondere Leistungen werden besonders belohnt. Bei bei überdurchschnittlichen Leistungen können gute Auszubildende die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung vorzeitig ablegen.
Anträge für die vorzeitige Zulassung zur Prüfung können für die vorgezogene Prüfungsteilnahme im Sommer 2012 bis spätestens zum 01. März 2012 gestellt werden. Das entsprechende Antragsformular finden Sie auf dieser Seite.
Antragsberechtigt sind alle Auszubildende, deren Berufsausbildungsvertrag zwischen dem 01. Oktober 2012 und dem 31. März 2013 endet und nachstehende Voraussetzungen erfüllen:
1. Über dem Durchschnitt liegende Leistungen während der bisherigen Ausbildungszeit (hier ist eine Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes vorzulegen);
2. das zuletzt erteilte Zeugnis der Berufsschule weist eine Durchschnittsnote von mindestens - gut - (2,4) in den prüfungsrelevanten Fächern / Bereichen gemäß der einschlägigen Ausbildungsordnung auf.
Bei minderjährigen Auszubildenden ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Eriehungsberechtigten beizufügen.
Die Handwerkskammer Mannheim weist darauf hin, dass Anträge, die nach dem 01. März 2012 eingehen aufgrund der Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden können. Für eine Antragstellung auf vorzeitige Zulassung für die Prüfung im Winter 2012/2013 ist der 01. September 2012 der maßgebliche Stichtag.

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