Ausbildungsvertrag
Vor dem Beginn einer Ausbildung muss ein sogenannter Berufsausbildungsvertrag
geschlossen werden. Hierfür erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer
die entsprechenden Vertragsformulare oder Sie füllen den Vertrag direkt online
aus. Gerne stehen wir Ihnen bei der Schließung eines Ausbildungsvertrages zur Seite.
Im Ausbildungsvertrag sind folgende Vertragsbestandteile
geregelt:
- Namen und Anschriften der Vertragspartner
- Verantwortlicher Ausbilder
- Ausbildungsberuf und Fachrichtung bzw. Schwerpunkt
- Beginn und Dauer der Ausbildung
- Dauer der Probezeit (min. 1 max. 4 Monate)
- Ort der Ausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebes
- Zuständige Berufsschule
- Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
- Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit
- Dauer des Urlaubs
- Sonstige Vereinbarungen
- Unterschriften aller Vertragspartner
- Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien
Ansprechpartner
Tel. 0621-18002-146
Fax 0621-18002-139
herrmann@hwk-mannheim.deE-Mail
herrmann@hwk-mannheim.de
Tel. 0621-18002-134
Fax 0621-18002-139
oezguel@hwk-mannheim.deE-Mail
oezguel@hwk-mannheim.de
Tel. 0621-18002-133
Fax 0621-18002-139
koschel@hwk-mannheim.deE-Mail
koschel@hwk-mannheim.de
Seite aktualisiert am 27. April 2012, online seit 17. April 2012
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