Öffentliches Recht

Allgemeine öffentlich-rechtliche Beratung

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Die Handwerkskammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts zählt zu ihren Primäraufgaben auch die Beratung im Öffentlichen Recht.

Daneben übt die Handwerkskammer im Rahmen des Organisationsrechtes die Rechtsaufsicht über die Kreishandwerkerschaften und Innungen unseres Kammerbezirkes aus.

Seite aktualisiert am 25. April 2012online seit 11. Dezember 2006

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