Gebühren und Kosten der Meisterprüfung
Der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald entstehen durch die Meisterprüfung der einzelnen Teile erhebliche Nebenkosten, die durch die Prüfungsgebühren gedeckt werden sollen.
Beispielsweise durch Raummieten, Rohstoffe, Werkzeuge, die Prüfungsorganisation mit allen Prüfern im Allgemeinen und die Erstellung von Prüfungsaufgaben handwerksabhängige Nebenkosten.
Dank ehrenamtlicher Prüfer und einer straffen Organisation bleiben die Prüfungsgebühren auf einem moderaten Niveau, welches aufgrund von veränderten Nebenkosten von Zeit zu Zeit angepasst werden muss.
Die Gebühren für die einzelnen Teile Ihrer Meisterprüfung werden erst mit der Einladung zur Prüfung fällig und sind bis zum Prüfungstag von Ihnen zu überweisen, sofern nichts anderes in Ihrem Einladungsschreiben vermerkt ist. Bei Prüfungen im Zeitraum eines Jahreswechsels (Dez. - Jan.) kann es ggf. zu anderen Zahlungszielen kommen. Dies hat buchhalterische Gründe.
Den Überweisungsträger erhalten Sie gemeinsam mit Ihrer Einladung per Post. Die Überweisungsbestätigung (Ausdruck der Quittung oder Kontoauszug) sollten Sie griffbereit zu Ihrer Prüfung mitbringen, da stichprobenartig von der Prüfungsaufsicht kontrolliert wird.
Sollten Sie vor der Prüfung zurücktreten kann es zu einer Teilgebühr kommen, die Ihnen von bereits bezahlten Beträgen abgezogen wird. Wir empfehlen Ihnen daher, sich rechtzeitig von einer Prüfung abzumelden, wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie teilnehmen können.
Zusätzlich zu den Prüfungsgebühren können Kosten in unterschiedlicher Höhe entstehen, wenn Sie an einem Vorbereitungskurs teilnehmen. Kontaktieren Sie dafür bitte Ihren Kursträger und beachten sie die Tipps, die wir unter FAQ's zusammengefasst haben.
Gerne bescheinigen wir Ihnen das sogenannte Formblatt B bei Ihrem Antrag auf Meister-BAföG, welchen Sie bei Ihrem zuständigen Landratsamt (ggf. abweichende Ämter in IHrer Region) beantragen können. Schicken Sie dieses bitte an die Handwerkskammer Mannheim, Bereich Meisterprüfung. Nachdem Sie zur Prüfung zugelassen wurden, können wir Ihnen das Formblatt ausfüllen und schicken es an Ihre Postadresse zurück.
Ansprechpartner
Tel. 0621-18002-142
Fax 0621-18002-144
flesch@hwk-mannheim.deE-Mail
flesch@hwk-mannheim.de
Tel. 0621-18002-143
Fax 0621-18002-144
schulz.n@hwk-mannheim.deE-Mail
schulz.n@hwk-mannheim.de
Seite aktualisiert am 05. April 2013, online seit 13. Dezember 2006
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