Elektronisches Abfallnachweisverfahren
Nach jahrelanger Vorbereitung startete zum 01.04.2010 das elektronische Abfallnachweisverfahren. Daraus ergaben sich Änderungen bei der Dokumentation der Entsorgung gefährlicher Abfälle. Die Entsorgung dieser Abfälle, die früher als Sonderabfälle bezeichnet wurden, muss in bestimmten Fällen nicht mehr in Papierform sondern elektronisch dokumentiert werden. Zu den gefährlichen Abfällen gehören beispielsweise Asbestzementplatten, Kühlschmierstoffe, gebrauchte Lösemittel, Benzinabscheiderinhalte oder Galvanikschlämme.
Mit dem elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) müssen sich alle Handwerker befassen, die gefährliche Abfälle („Sonderabfall“) insgesamt in einer Menge von mehr als 2 t pro Jahr entsorgen. Sofern bei einzelnen gefährlichen Abfällen die Menge von 20 t pro Jahr deutlich überschritten wird, steigt der Aufwand für das elektronische Nachweisverfahren nochmals deutlich.
Weiterführende Informationen:
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat einen Leitfaden für kleine und mittlere Unternehmen herausgegeben.
Die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg ist für die Abfallüberwachung im Land zuständig. Die folgenden drei Präsentationen sind als praxisnahe Information für Handwerksbetriebe angelegt. Überblick über das Verfahren und Fallbeispiele.
Hinweise zu Portalen, Softwarelösungen und Signaturen.
S-Trust ist Spezialist für Kartensysteme und elektronische Signaturen. Der Ableger des Deutschen Sparkassenverlags ist zugleich Kooperationspartner des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks.
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Seite aktualisiert am 02. Mai 2012, online seit 19. April 2012
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