Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung
Bevor Sie an einer Meisterprüfung teilnehmen und Ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen können, gibt es einige Schritte zu beachten.
Die Handwerkskammer übernimmt die Geschäftsführung für verschiedene Meisterprüfungskommissionen auf Weisung der unteren Landesbehörde, dem Regierungspräsidium in Karlsruhe. Alle Meisterprüfungsausschüsse sind ehrenamtlich aktiv und für die Dauer von fünf Jahren berufen. Jeder Prüfungsausschuss besteht aus einem Vorsitzenden, mehreren Meisterbeisitzern für die Teile I+II sowie Sachverständigen für die Teile III+IV.
Ihre Zulassung muss vom Vorsitzenden des entsprechenden Prüfungsausschusses ausgesprochen und schriftlich bestätigt werden. Der/Die Vorsitzende begutachtet dabei Ihren bisherigen (Aus-) Bildungsweg, den Sie anhand des Zulassungsantrages so lückenlos wie möglich einreichen sollten.
Bitte füllen Sie den Antrag vollständig und gut leserlich aus, damit ermöglichen Sie uns eine zügige Bearbeitung. Haben Sie in jedem Fall dafür Verständnis, dass wir nur deutschsprachige Dokumente oder beglaubigte Übersetzungen eines offiziell bestellten Dolmetschers annehmen können. Eigenhändige Übersetzungen zählen nicht dazu.
Sie sollten einen übersichtlichen Lebenslauf, eine Geburtsurkunde sowie sämtliche berufsbezogenen Urkunden und Zeugnisse beifügen. Arbeitszeugnisse ehemaliger Arbeitgeber können für die Überprüfung der Zulassung ebenfalls relevant sein. Daher können Sie diese, soweit vorhanden, ebenfalls beifügen.
Nicht vergessen – sonst ist der Antrag unvollständig:
Ihre Unterschrift in zweifacher Ausführung: im Bereich des Antrags und unter den ergänzenden Angaben zum Thema Datenschutz.
Die entsprechenden Kästchen sind wunschgemäß anzukreuzen.
Sobald uns der Antrag vollständig vorliegt, wird er dem/der zuständigen Vorsitzenden zur Entscheidung vorgelegt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit mit einer Beantwortungszeit etwa einem Monat ab Posteingang bei der Handwerkskammer rechnen ist.
Sobald der/die Vorsitzende eine Zulassung ausgesprochen hat, werden Sie umgehend schriftlich von uns darüber informiert. Für den Fall einer Ablehnung entscheidet der Prüfungsausschuss über das Ergebnis und Sie erhalten ebenfalls Nachricht von uns. Sollten relevante Angaben fehlen oder Unterlagen nachgereicht werden müssen, melden wir uns sofort bei Ihnen. Geben Sie für eine zügige Bearbeitung daher immer Ihre Mobilnummer und Ihre E-Mailadresse an.
Ansprechpartner
Tel. 0621-18002-142
Fax 0621-18002-144
flesch@hwk-mannheim.deE-Mail
flesch@hwk-mannheim.de
Tel. 0621-18002-143
Fax 0621-18002-144
schulz.n@hwk-mannheim.deE-Mail
schulz.n@hwk-mannheim.de
Seite aktualisiert am 05. April 2013, online seit 23. April 2012
Seite empfehlen
- Weiterbildung
- Der Weg zum Meister
- Fördermöglichkeiten
- Weiterbildungscoaching
- Weiterbildungskurse
- Bildungsakademie
- Beratung
- Existenzgründung
- Unternehmensberatung
- Wirtschaftsförderung
- Innovation und Technologie
- Umweltschutz und Energie
- Recht
- Ausbildungsberatung
- Weiterbildungsberatung
- Formulare und Downloads
- Handwerk regional
- Das Handwerk
- Amtliche Bekanntmachungen
- Handwerksorganisation
- Konjunktur
- Verkehr
- Wirtschaftliche Einrichtungen
- Links zu weiteren Organisationen
- Betriebsadressen

