Weitere Unterstützung

für Auszubildende

Berufsausbildungsbeihilfe bei beruflicher Ausbildung

Damit der qualifizierte Einstieg ins Berufsleben nicht aus finanziellen Gründen scheitert, können Jugendliche während einer anerkannten beruflichen Ausbildung von der Agentur für Arbeit eine Berufsausbildungsbeihilfe - kurz BAB genannt - erhalten.

Voraussetzung ist, dass Auszubildende nicht mehr bei den Eltern wohnen - entweder weil die Entfernung zwischen Elternhaus und Ausbildungsort zum Pendeln zu weit ist oder weil sie volljährig sind und außerhalb des Elternhauses leben, verheiratet sind oder ein Kind haben.

Einen Anspruch auf BAB können neben Auszubildenden in betrieblichen oder überbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses auch Teilnehmer an berufsvorbereitenden Maßnahmen der Berufsberatung haben.

Ausgeschlossen ist eine Förderung dagegen bei schulischen Ausbildungen oder einer Zweitausbildung. In diesen Fällen empfiehlt es sich, beim Amt für Ausbildungsförderung wegen einer möglichen Unterstützung durch BAFöG nachzufragen.

Auf die BAB wird das eigene Einkommen, aber auch das der Ehepartner und Eltern, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt, angerechnet.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Agentur für Arbeit.

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Ausbildungsbegleitende Hilfen sind für Auszubildende gedacht, deren Lehre aufgrund von schulischen und sprachlichen Defiziten gefährdet sind.

Teilnehmen können alle Auszubildenden denen insbesondere der Unterricht in der Berufsschule Schwierigkeiten bereitet.

Wo in Ihrer Nähe ausbildungsbegleitende Hilfen angeboten werden, sagt Ihnen die Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit. Auch die Kosten für diese unterstützenden Maßnahmen werden von der Arbeitsagentur übernommen.

Seite aktualisiert am 25. April 2012online seit 25. April 2012

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