
Sie haben Ihren Abschluss im Ausland erworben? Informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten der Anerkennung.Berufsanerkennung
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Am 1. April 2012 trat das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) - auch als Anerkennungsgesetz bekannt - in Kraft.
Das neue Gesetz eröffnet Menschen mit einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung die Möglichkeit, ihre Qualifikationen auf Gleichwertigkeit mit dem entsprechenden deutschen Beruf überprüfen zu lassen.
Für ein Anerkennungsverfahren benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- Ausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis)
- Beglaubigte Kopie von Ihrem ausländischen Berufsabschluss
- Arbeitszeugnisse (über einschlägige Berufserfahrungen)
- Tabellarischer Lebenslauf
Alle ausländischen Dokumente benötigen wir in deutscher Übersetzung von einem staatlichen vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer (ebenfalls in beglaubigter Kopie).
Wichtig zu wissen:
- Die Kosten des Anerkennungsverfahrens liegen zwischen 100 und 600 Euro.
- Es wird eine Gleichwertigkeitsbescheinigung ausgestellt, kein deutscher Gesellen- oder Meisterbrief!
- Die Dauer eines solches Verfahrens beträgt bis zu 3 Monate.
Wir empfehlen Ihnen, vorab einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren!
Mehr Informationen erhalten Sie auch auf unserem Flyer oder unter:
Bundesministerium für Bildung und Forschung - Anerkennung in Deutschland
Bundesinstitut für Berufsbildung
Ansprechpartner
IQ- Projekt Anpassungsqualifizierung in Handwerk
Wir helfen Ihnen auf dem Weg zur vollen beruflichen Anerkennung.
Eine Anpassungsqualifizierung setzt dort an, wo die anerkennende Stelle gemäß dem BQFG zu dem Ergebnis kommt, dass zwischen der ausländischen Qualifikation und dem deutschen Referenzberuf wesentliche Unterschiede bestehen.
Aufbauend auf den vorab festgestellten Qualifizierungsbedarf, wird Ihre individuelle Anpassungsqualifizierung geplant. Inhalte können theoretisch und praktisch sein.
Ziel ist es, den im Ausland erworbenen Wissensstand zu ermitteln und diesen dem deutschen Arbeitsmarkt anzupassen.
Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar Odenwald bietet den Mitgliedsbetrieben und den Interessenten einen kostenlosen Beratungsservice, sowie Unterstützung bei der Organisation und Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen.
Haben Sie eine Anpassungsqualifizierung erfolgreich durchlaufen oder weitere einschlägige Berufserfahrungen gesammelt, können Sie den Folgeantrag gemäß BQFG stellen.
Wir unterstützen Sie dabei.
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Das Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA).
Ansprechpartner
Geflüchtete - Integration durch Ausbildung
Das Handwerk begrüßt alle, die mit anpacken wollen.
In diesem Zusammenhang unterstützt die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald Betriebe rund um das Thema Ausbildung von Geflüchteten.
Unser projektfinanzierter Service umfasst die Koordination zwischen Betrieben, Asylbewerbern und Behörden, durch
- Ausbildung
- Vermittlung von Unterstützungsleistungen
- Überprüfung ob formaler Berufsabschluss vorhanden ist (BQFG)
- Feststellung der arbeitsrechtlichen Situation
- Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten (Agentur für Arbeit, Jobcenter)
- Ausgestaltung der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahmen, wie z.B. Praktikum und Einstiegsqualifizierung (Langzeitpraktikum)
- Begleitung der Beteiligtenwährend der gesamten Maßnahme
Unser gemeinsames Ziel: Die Gewinnung von Fachkräften für das Handwerk.
Links:
Informationen der Agentur für Arbeit für Arbeitgeber - Thema Flüchtlinge einstellen
Ansprechpartner
Das Projekt „Integration durch Ausbildung – Perspektive für Flüchtlinge“ (unter 25 Jahre) wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg finanziell gefördert.