
Zweite Änderung der Ersten Förderrichtlinie zum Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" - Bundesprogramm wurde ausgeweitet und verlängert! Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern
Die Corona-Krise erschwert es vielen Ausbildungsbetrieben, weiterhin junge Menschen als Fachkräfte von morgen auszubilden. Daher können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Ausbildungsprämie oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen.
Fördermöglichkeiten im Überblick
Das Bundesprogramm wurde verlängert und die Förderungen ausgeweitet. Hier finden Sie eine kurze Übersicht über die geänderten Fördermöglichkeiten im Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern". Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen, erhöht sich die Förderung auf 4.000 Euro (Ausbildungsprämie) beziehungsweise 6.000 Euro (Ausbildungsprämie plus). Des Weiteren wurde ein Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstbetriebe beschlossen.
Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus
Die Ausbildungsprämie (plus) unterstützt Betriebe, die erheblich von der Corona-Krise betroffen sind, aber trotzdem die Anzahl ihrer Ausbildungsplätze halten oder sogar erhöhen.
Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit
Der Zuschuss ist eine finanzielle Unterstützung für Betriebe, die Kurzarbeit bei ihren Auszubildenden vermeiden.
Übernahmeprämie
Übernimmt Ihr Betrieb Auszubildende aus einem insolventen oder pandemiebeeinträchtigten Betrieb, können Sie eine zusätzliche Förderung erhalten.
Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen
Kleine Ausbildungsbetriebe mit bis zu 4 Beschäftigten können einen Zuschuss erhalten, wenn sie ihren Geschäftsbetrieb aufgrund des zweiten Corona-Lockdowns ganz oder weitgehend einstellen mussten.
Ansprechpartner
Eine detailierte Übersicht über alle Fördermöglichkeiten, die notwendigen Voraussetzungen sowie die entsprechenden Antragsformulare finden Sie hier