Ukraine Flagge mit sich berührenden Händen
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Praxisnahe UnterstützungErst-Check von Berufsqualifikationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Erstberatungs-Check von Berufsqualifikationen

Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald bietet Geflüchteten aus der Ukraine einen Erstberatungs-Check zu Berufsqualifikationen an.

Im Rahmen dieser Kurzberatung werden Informationen zu Berufsabschlüssen, Arbeitserfahrungen und Sprachkompetenzen aufgenommen, um den Geflüchteten eine erste Einschätzung mit Blick auf einen vergleichbaren deutschen Ausbildungsberuf zu geben. Das Beratungsergebnis wird in einem vorgefertigten
Erst-Check-Dokument festgehalten. Dieses soll Betrieben im Einstellungsprozess helfen, den Menschen aus der Ukraine eine gezieltere Stellenbewerbung ermöglichen, sowie Arbeitsagenturen und Jobcenter bei Vermittlungsaktivitäten unterstützen.

Die meisten Handwerksberufe zählen zu den nicht reglementierten Berufen. Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind und sich mit vorübergehendem Schutz im Sinne des Aufenthaltsgesetzes in Deutschland aufhalten, können auch ohne formale Berufsanerkennung eine Erwerbstätigkeit in diesen Berufen aufnehmen. Nur wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen will, muss dazu das Anerkennungsverfahren beantragen.

Der Erst-Check ist ein unkomplizierter Weg, Qualifikationen und Berufserfahrungen von Geflüchteten aus der Ukraine für Betriebe sichtbar und transparent zu machen. Das formale Verfahren der Berufsanerkennung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz kann bei Bedarf in einem späteren Schritt zur längerfristigen Integration erfolgen.

Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie unter dem nachfolgenden Link: 
Berufsanerkennung nach dem BQFG

Personen aus Drittstaaten, die nicht als Schutzsuchende, sondern als Fachkräfte nach Deutschland zuwandern wollen, müssen nach den Regeln des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes generell vor ihrer Einreise die formale Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses anstreben.

Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link:
Fachkräfteeinwanderungsgesetz



Weitere Informationen und Anlaufstellen für Geflüchtete aus der Ukraine erhalten Sie unter:

Germany4ukraine Bundesministerium des Inneren und für Heimat

Anerkennung in Deutschland

Unternehmen Berufsanerkennung