Titelbild_1140x390px_3
Handwerkskammer

Die neue Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz im Handwerk

Betriebsführung

EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)

Handwerk 2025

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Die EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) werden ab dem 25. Mai 2018 anwendbar. Was das für Betriebe bedeutet und wie Sie sich auf die Änderungen einstellen können, erfahren Sie in dieser Informationsveranstaltung.

Am 25. Mai 2018 endet die Übergangsfrist und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) treten in Kraft. Für Unternehmen, die digitale Daten verarbeiten oder verarbeiten lassen, tickt deshalb die Uhr. Wer bis zu diesem Datum seine Prozesse nicht in Einklang mit der DSGVO gebracht hat, riskiert Schaden für sein

Unternehmen. Verfahrensverzeichnisse, Auskunftsrecht oder Auftragsdatenverarbeitung werden zur Normalität. Unter Berücksichtigung weiterer spezialgesetzlicher Regelungen, die möglicherweise ab dem 25. Mai 2018 im Konflikt zur DSGVO stehen können, wird die Komplexität der Lage deutlich. Verstöße gegen den Datenschutz werden aber mit erheblichen Busgeldern belegt. Der Vortrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte des Datenschutzes.

Wann: 11.04.2018 um 17:30 Uhr bis 20:00 Uhr

Wo: Bildungsakademie (BiA), Gutenbergstraße 49, 68167 Mannheim

Referenten:

  • MBA, Diplom-Ingenieurin (FH) Claudia Joerg, Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
  • Robert Dorsch, Dorsch Informationssicherheit UG

Veranstalter: Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald

Anfahrtsplan: