Berufe A-Z - Kanalbauer (m/w/d)

Unter Straßen, Plätzen, Häusern und Grünanlagen liegt die Kanalisation - ein weit verzweigtes Labyrinth aus Rohren, Kanälen und Schächten. Für dieses System bist du als Kanalbauer verantwortlich.Nach Plänen stellst Du Schächte und Gräben her, legst diese trocken und sicherst sie ab. Danach baust du Rohre nach unterschiedlichen Verlegungsarten ein. So baust du Systeme vom kleinen Hausanschluss bis zum großen Abwassersammler und sorgst dafür, dass die große Menge an täglich verbrauchtem Wasser fachgerecht abgeleitet wird.

Mit dem Bau der Kanalisation ist es aber nicht getan: Sie muss auch regelmäßig gewartet und - wenn nötig - saniert werden. Du reinigst Rohrleitungen und Schächte und führst Korrosionsschutzmaßnahmen durch. Sehr kleine und somit schwer zugängliche Kanäle sanierst du mit ferngelenkten Spezialmaschinen. So bleibt die Kanalisation leistungsfähig, und das Grundwasser ist vor verschmutztem Abwasser geschützt.

Richtig anpacken im Kanalbau


Als Kanalbauer arbeitest du mit deinem Team hauptsächlich im Freien. Dabei kommen ganz unterschiedliche Geräte und Maschinen - beispielsweise Motorhammer, Bagger, Radlader oder die Planierraupe - zum Einsatz.

Wenn du also technisches Verständnis mitbringst, gerne mit modernen Maschinen arbeitest und trotzdem einen Beruf suchst, in dem du richtig anpacken kannst, dann ist Kanalbauer genau das Richtige für dich.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr:935,00 €
2. Lehrjahr:1200,00 €
3. Lehrjahr:1475,00 €
Gültig ab: 01.04.2023, Tarif

§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

1. Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

2. Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Kanalbauer (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Kanalbauer (m/w/d): 0

ÜLU-Kurse

Kursüberblick

Keine aktuell anstehenden Kurse.

Wir beraten euch gerne!

   

Oliver Hambel

Tel. 0621 18002-135

Fax 0621 18002-400

oliver.hambel--at--hwk-mannheim.de