Berufe A-Z - Tiefbaufacharbeiter (m/w/d)

Wenn du gerne unter freiem Himmel arbeitest, bist du hier genau richtig. Denn frische Luft gibt es für Tiefbaufacharbeiter in Hülle und Fülle. Du arbeitest im Straßenbau, Kanalbau, Rohrleitungsbau, Brunnenbau, Spezialtiefbau oder Gleisbau direkt auf oder unter der Erde.Je nach Schwerpunkt deiner Ausbildung führst du Erdbauarbeiten durch oder stellst Baugruben, Verkehrswege und -flächen her. Weitere Schwerpunkte können auch der Einbau von Ver- und Entsorgungssystemen oder Bohrungen im Erdreich sein.

Allround-Talent


Auch im Tiefbau gibt es Überflieger. Diese Wesen besitzen zwar keine Schwingen, allerdings sollten ihnen in Sachen handwerkliches Geschick und körperliche Belastbarkeit Flügel wachsen. Als Allround-Könner in deinem Fachgebiet bist du zwar kein Spezialist, aufgrund deiner breiten Ausbildung kannst du aber problemlos innerhalb aller Bereiche des Tiefbaus wechseln. Zum Tiefbaufacharbeiter hast du es bereits nach zweijähriger Lehrzeit gebracht. Möglich ist nach einem weiteren Jahr Lehre eine Gesellenprüfung mit Abschluss in den Berufen Straßenbauer, Spezialtiefbauer, Rohrleitungsbauer, Kanalbauer, Brunnenbauer oder Gleisbauer.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

24 Monate

§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

1. Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

2. Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Tiefbaufacharbeiter (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Tiefbaufacharbeiter (m/w/d): 0

ÜLU-Kurse

Kursüberblick

Keine aktuell anstehenden Kurse.

Wir beraten euch gerne!

   

Oliver Hambel

Tel. 0621 18002-135

Fax 0621 18002-400

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