Antrag auf Erstattung von Zuschüssen der Holz-Baugenossenschaft im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung
Die Holz-Berufsgenossenschaft bezuschusst die Teilnahme an den Lehrgängen TSM1 und TSM2, sofern diese in der Bildungsakademie durchgeführt wurden und alle Angaben vollständig vorliegen.
Die Auszahlung erfolgt durch die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald.
Bitte reichen Sie die Daten bis spätestens zum letzten Lehrgangstag ein!