Antrag auf Erstattung von Zuschüssen der Holz-Baugenossenschaft im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung

Die Holz-Berufsgenossenschaft bezuschusst die Teilnahme an den Lehrgängen TSM1 und TSM2, sofern diese in der Bildungsakademie durchgeführt wurden und alle Angaben vollständig vorliegen. 

Die Auszahlung erfolgt durch die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald. 

 

Bitte reichen Sie die Daten bis spätestens zum letzten Lehrgangstag ein!

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Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald verwendet die von Ihnen gemachten Angaben nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Ihre Einwilligung ist freiwillig und jederzeit widerruflich. Der Widerruf ist per E-Mail an info@hwk-mannheim.de oder postalisch an Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald (Postfach 12 07 54, 68058 Mannheim) zu richten. Nach Erhalt des Widerrufs werden wir die betreffenden Daten nicht mehr nutzen und verarbeiten bzw. löschen. Im Weiteren gelten die Datenschutzbestimmungen der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald.