![[REDESIGN 2016] UeberUns Rechtsgrundlagen](/api/public/services/65/imaging/v1/3487/1/t/s%3Bw=1200%3Bh=514%3Bu=true%3Bb=false%3Bf=0.0,0.0/f/c%3Bt=JPEG/Z64yYA2rsc6fLdg.jpg)
Rechtsgrundlagen
Rechtliche Grundlagen des Handwerks
Handwerksordnung
Was Handwerk ist, welche Vorausetzungen erfüllt sein müssen, um ein Handwerk selbständig ausüben zu dürfen, die Grundlagen der Berufsbildung im Handwerk sowie die Struktur der Organisationen des Handwerks sind im Wesentlichen im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) geregelt.
Danach gehört ein Gewerbe dann zum Handwerk, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in einer der Anlagen der Handwerksordnung aufgeführt ist. Man unterscheidet zwischen zulassungspflichtigen Handwerken, zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben.
Auf eine exakte Definition des Handwerks hat der Gesetzgeber jedoch verzichtet und es auch nicht wie zum Beispiel in anderen europäischen Ländern auf bestimmte Betriebsgrößen festgelegt. Das Handwerk erhält dadurch Raum, sich an wirtschaftliche und technische Entwicklungen anzupassen.
www.gesetze-im-internet.de/hwo/
Satzung
Hier finden Sie die aktuelle Satzung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald.
Beitrag und Gebühren
Zu Fragen über alle von der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald erhobenen Beiträge, Sonderbeiträge und Gebühren erteilt unsere Abteilung Finanzen individuell Auskunft.
Allgemeine Informationen zum Kammerbeitrag finden Sie hier
Die rechtlichen Grundlagen sowie erste Vorabinformationen zur Beitragsordnung, zur Gebührenordnung sowie zum Gebührenverzeichnis finden Sie hier.
Statement zur Beitragsveranlagung 2021
68159 Mannheim