Die Wort-/Bildmarke der Handwerkskammer auf dem Kammergebäude in Mannheim B1
© Handwerkskammer

Informationen zur Handwerkskammer

Mitgliedschaft

Wer ist Mitglied der Handwerkskammer?

Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Betriebes eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden. Zur Handwerkskammer gehören auch Personen aus dem Handwerk, die selbständig eine sog. nicht-wesentliche Tätigkeit eines Handwerks gewerblich ausüben. Das ist im § 90, Abs. 2 bis 4 der Handwerksordnung festgelegt.



Warum besteht die gesetzliche Mitgliedschaft in der Handwerkskammer?

Ihre Aufgaben kann die Handwerkskammer nur dann optimal und im notwendigen Umfang erfüllen, wenn die Mitgliedsbetriebe ihren Solidarbeitrag leisten. Beispiele für diese Aufgaben sind die vielfältigen Dienstleistungen bei der Beratung und der beruflichen Bildung sowie die Interessenvertretung. Viele Aufgaben darf die Handwerkskammer nur erfüllen, wenn alle Mitglieder des Wirtschaftsbereichs Handwerk eine Mitwirkungsmöglichkeit haben. Dies gilt vor allem für die hoheitlichen Aufgaben und die Politikberatung.



Wie können die Mitglieder in der Handwerkskammer aktiv mitarbeiten?

Ehrenamtliches Engagement ist in der Vollversammlung und im Vorstand, aber auch in zahlreichen Prüfungsausschüssen möglich, ausdrücklich erwünscht und für die richtige Aufgabenerfüllung im Sinne des Handwerks dringend notwendig. Hierdurch werden das Fachwissen und die Vorstellungen der Mitglieder in die Arbeit der Handwerkskammer eingebracht, wodurch diese direkt an den Bedürfnissen der Betriebe ausgerichtet wird.



Interessensvertretung

Was versteht man unter politischer Interessenvertretung?

Die Handwerkskammer setzt sich, gemeinsam mit den anderen Handwerksorganisationen, bei der Politik dafür ein, dass die politischen Rahmenbedingungen für die Betriebe verbessert werden.

Die Handwerkskammer ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Behörden bei der Förderung des Handwerks durch Anregungen, Vorschläge und die Erstattung von Gutachten zu unterstützen und regelmäßig Berichte über die Verhältnisse des Handwerks zu erstatten.

Diesen Aufgaben kommt die Handwerkskammer auf Aufforderung des Staates, in den meisten Fällen aber aus eigener Initiative, z.B. bei der Einbringung eigener politischer Vorschläge, nach.



Was tut die Handwerkskammer im Rahmen der Interessenvertretung?

Die Handwerkskammer wirkt an Gesetzesinitiativen mit, nimmt schriftlich und bei Anhörungen zu allen handwerksrelevanten Gesetzentwürfen Stellung, macht eigene Vorschläge zur Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen.

Sie pflegt den Kontakt zu Parlamenten, Parteien und Behörden, führt die Wirtschaftsbeobachtung und eine umfangreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Handwerk durch.

Ausfluß dieser Arbeit sind Pressemitteilungen ebenso wie Reden und der Geschäftsbericht "Zahlen - Daten - Fakten", der alljährlich erstellt wird.



Selbstverwaltung

Die Handwerkskammern vertreten ihre Mitglieder in vielerlei Hinsicht. Zu den Kernaufgaben der Kammern in Deutschland gehören die in der Handwerksordnung gesetzlich zugewiesenen Aufgaben der Selbstverwaltung des Handwerks.

Dazu zählen unter anderem die Eintragung der Betriebe in die Handwerksrolle, die Registrierung der Ausbildungsverträge in der Lehrlingsrolle, die Regelung der beruflichen Bildung und der überbetrieblichen Ausbildung.

Weiterhin ist die Kammer für die diversen Prüfungen von den Fortbildungen bis zur Meisterprüfung zuständig. Aber auch das Sachverständigenwesen oder die Stellungnahme zur Bauleitplanung fallen in diesen Aufgabenbereich.



Dienstleistungen

Welche Dienstleistungen erbringt die Handwerkskammer?

Die Handwerkskammer erbringt Dienstleistungen für ihre Mitglieder mit den beiden Schwerpunkten individuelle Betriebsberatungen und Aus- und Weiterbildung.

Das breit gefächerte Beratungsspektrum umfasst die Bereiche:

  • Betriebswirtschaft,
  • Arbeits- und Sozialrecht,
  • öffentliches Recht,
  • Wirtschaftsrecht,
  • Technik,
  • EDV und Umweltschutz,
  • Außenwirtschaft,
  • sowie Aus- und Weiterbildung.

Die Aus- und Weiterbildungsangebote der Handwerkskammer beinhalten die Überbetriebliche Unterweisung für Lehrlinge, zahlreiche Fortbildungsangebote von der Betriebwirtschaft über Technik und EDV bis zu Sprachen und Marketing sowie Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung.



Was kosten die Dienstleistungen der Handwerkskammer?

Die umfangreichen Beratungsleistungen der Handwerkskammer sind für Mitglieder sowie für Existenzgründer kostenlos. Für die Bildungsangebote wird eine kostendeckende Gebühr erhoben.



Handwerksrolle

Die Handwerkskammer hat nach der Handwerksordnung alle Handwerksbetriebe in die Handwerksrolle und alle handwerksähnlichen Unternehmen in das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe einzutragen.

Hier werden An- und Abmeldungen der Betriebe sowie Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen bearbeitet und Statistiken über Betriebszahlen geführt. Gerne werden Sie von uns über die Fragen zu den erwähnten Themenbereichen persönlich beraten.

Wir beraten Sie, wenn Sie sich selbständig machen wollen.

Wir beraten Sie in allen Fragen des Handwerks- und Gewerberechts.

Wir beraten Sie auch in Fragen des Wirtschaftsrechts.



Ausbildungsservice

Die Berufsausbildung ist ein wichtiger Lebensabschnitt für junge Menschen. Hier werden die Grundlagen des künftigen Lebens geschaffen. In unserem Kammerbezirk beginnen in jedem Jahr mehrere Tausend Jugendliche eine Ausbildung im Handwerk. Nach der Handwerksordnung und dem Berufsbildungsgesetz ist die Kammer verpflichtet, die Durchführung der Berufsausbildung und der beruflichen Umschulung zu regeln und zu überwachen.

Die Mitarbeiter der Abteilung Berufsbildung und Prüfungswesen stehen Ausbildungsbetrieben wie auch Lehrlingen in Fragen rund um die Ausbildung zur Verfügung. In Beratungsgespräche vor Ort oder in der Kammer helfen wir Ihnen gern.

  • Berufsausbildung im Handwerk
  • Ausbildungsberechtigung
  • Eignung von Ausbildungsbetrieben
  • Schlichtung von Ausbildungsproblemen zwischen Betrieb und Lehrling
  • Förderung der Ausbildung durch das Land bzw. den Bund
  • Rechte und Pflichten der Auszubildenden in der Ausbildung
  • Unterstützung bei Ausbildungsproblemen der Lehrlinge
  • Zwischen- und Abschlussprüfungen
  • Grundsatzfragen der Berufsausbildung
  • Gesellen- und Abschlussprüfungen
  • Berufsbildungsstatistik
  • Rechtsfragen der Berufsausbildung und des Prüfungswesens
  • Geschäftsführung des Berufsbildungsausschusses
  • BMBF-Begabtenförderung berufliche Bildung, Aufnahme von Stipendiaten und Stipendiatenbetreuung
  • Gleichstellung von ausländischen Berufsbildungsabschlüssen
  • Anerkennung von Berufsabschlüssen für Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz



Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001

Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald mit ihrer Bildungsakademie ist erneut zertifiziert worden! Bis 2024 sind Kurse und Maßnahmen für die berufliche Eingliederung von der Bundesagentur für Arbeit akkreditiert und zugelassen.
Mehr erfahren Sie hier



Unser Kammergebiet

Regionales Handwerk bietet Berufe mit Zukunft und Chancen der Selbstständigkeit

Bildcollage mit dem Wasserturm in Mannheim, dem Schloß in Heidelberg und dem Marktplatz in Mosbach.
Handwerkskammer

Das Handwerk in der Region Rhein-Neckar-Odenwald ist das Rückgrat des Mittelstandes im nördlichen Baden-Württemberg zwischen Rhein und Odenwald, zwischen Laudenbach und Sinsheim. Mit über 87.000 Handwerkern in mehr als 13.700 Handwerksunternehmen.

Der Kammerbezirk der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald grafisch dargestellt
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Das Handwerk in der Region

Verortet in der Region zeichnet der Film das Leben eines Handwerkers nach. Unterschiedliche, hochinteressante Ausbildungsberufe und gestandene Handwerksunternehmer stehen stellvertretend für das Handwerk der Region. Der Film zeichnet auch die Chancen auf, die sich mit einer Lehre im Handwerk und der Selbständigkeit für einen attraktiven und erfüllenden Berufsweg im Handwerk ergeben.

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