Manfred Grünwald

SachverständigenwesenSachverständige finden: Öffentlich bestellte Experten der HWK

Hier finden Sie für Ihren Bereich fachlich zuständige Sachverständige der Handwerkskammer

Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts zuständig für die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen im Kammerbezirk. Die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald bestimmt hierbei die Grundlagen und die Voraussetzungen einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung. Auf eine öffentliche Bestellung und Vereidigung als Gutachter besteht kein Rechtsanspruch.

Bestellungsvoraussetzungen sind u. a., dass ein Sachverständiger nur öffentlich bestellt und vereidigt werden kann, wenn er die fachliche Befähigung und persönliche Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt, die persönliche Eignung besitzt, besonders sachkundig ist, die Fähigkeit hat, Gutachten zu erstatten und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt. Ebenso muss die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bei der Erstattung von Gutachten sowie die Einhaltung der Pflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gewährleistet sein. 

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens übermittelt die Handwerkskammer die eingereichten Unterlagen an die zuständige Fachinnung mit der Bitte um Stellungnahme. Zudem wird der zuständige Fachverband auf Landesebene über Ihre Bewerbung informiert. Diesem obliegt es dann, in einem getrennten Verfahren die sog. Sach- und Fachkunde zu überprüfen, wobei über die Art und Weise dieser Prüfung der Fachverband alleine entscheidet. Dies können z.B. ein Fachgespräch, die Erstellung eines Gutachtens, die Prüfung durch Checklisten, kleine Klausuren o.ä. sein. Hierauf hat die Handwerkskammer keinen Einfluss.

Die Kosten, die im Rahmen einer solchen Überprüfung entstehen, müssen von dem/der jeweiligen Bewerber/Bewerberin getragen werden.

Weitere Voraussetzung ist der Besuch eines Grundlagenseminars, in dem die rechtlichen Grundlagen vermittelt werden, wobei auch diese Kosten von dem/der jeweiligen Bewerber/Bewerberin selbst zu tragen sind.

Falls Sie beabsichtigen, sich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zu bewerben, bitten wir um Zusendung einer Bewerbung nebst Lebenslauf und fotokopierter Nachweise Ihrer bisherigen Ausbildung/Prüfungen. Den entsprechenden Bewerbungsbogen finden Sie auf dieser Seite als Download.



Fragebogen zur Sachverständigenbewerbung

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder!

Persönliche Angaben

Angaben zum Betrieb

Ich bin ...*

Angaben zur Stellung im Betrieb

Falls selbstständig
Falls Arbeitnehmer/in
Ich habe meinen Arbeitgeber um Gestattung einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung gebeten und eine Freistellung, sowie eine Tätigkeit als Sachverständige/r dies erfordert, erhalten. Eine entsprechende Beischeinigung meines Arbeitgebers ist beigefügt.

Erforderliche Einrichtung für die Sachverständigkeit

Ich versichere, dass ich die Sachverständigentätigkeit persönlich ausüben würde, keinen fachlichen Weisungen unterliege und die zur Erstattung der Privat- und Gerichtsgutachten erforderlichen Einrichtungen für eine mögliche Sachverständigentätigkeit nachweisen kann. 

Beruflicher Werdegang

Ich habe mich schon einmal als Sachverständige/r beworben?*

Erklärung

Hiermit erkläre ich, dass ich von der Handwerkskammer Mannheim, Rhein-Neckar-Odenwald ausführlich über das Bewerbungsverfahren informiert wurde und dass mir bekannt ist, dass kein Rechtsanspruch auf Bestellung und Vereidigung besteht. Die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren entstehen, habe ich zu tragen. Für den Fall der Bestellung verpflichte ich mich, die Rechte und Pflichten eines/ einer öffentlichen bestellten und vereidigten Sachverständigen einzuhalten. Ich versichere - sowohl privat als auch geschäftlich - in geordneten Verhältnissen zu leben und rechtlich sowie wirtschaftlich unabhängig zu sein. Ich werde dies auf Anforderung der HWK entsprechend schriftlich belegen.*

Weitergabe von Daten

Ich ermächtige die Handwerkskammer hiermit ausdrücklich, meinen Namen, meine Anschrift sowie weitere Daten, die eine Kontaktaufnahme ermöglichen (Telefon, Telefax, E-Mail, etc.) meine Bestellungsgebiet sowie Daten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Sachverständigentätigkeit stehen, an interessierte Dritte im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften weiterzuleiten.*

Hinweis

Ich wurde darüber informiert, dass für eine Bestellung bzw. Neubestellung eine Gebühr nach dem Gebührenverzeichnis in Verbindung mit der Gebührenordnung der Handwerkskammer Mannheim RNO in der jeweils gültigen Fassung erhoben wird. Bei wissentlich falschen Angaben kann die HWK Mannheim RNO meine Bestellung widerrufen. Das gleiche gilt bei einem Verstoß gegen die Rechte und Pflichten als Sachverständige/r aufgrund der Sachverständigenordnung der HWK Mannheim RNO und bei einem Verstoß gegen geltendes Recht. Neben den gewünschten Anlagen füge ich noch ein aktuelles (digitales) Farb-Lichtbild im Paßbildformat für den Sachverständigenausweis bei.*

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Sachverständigensuche

Die im Kammerbezirk der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald bestellten Sachverständigen sind sowohl bei Gericht als auch außergerichtlich für Privatpersonen tätig. Den für Ihren Bereich fachlich zuständigen Sachverständigen der Handwerkskammer können Sie der nachfolgenden Liste entnehmen. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit dem Sachverständigen auf und erfragen Sie insbesondere auch die mit der Beauftragung entstehenden Kosten.

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