Ein junger Mann bearbeitet etwas an seinem Laptop, im Hintergrund sieht man eine Werkstatt
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Technologie, Digitalisierung, InnovationNeue Techniken und Innovationen erschließen KMU Märkte

Es ist der Schriftzug Erfinderberatung in grün zu lesen.
© Handwerkskammer

Erfinderberatung im Handwerk

Baden-Württemberg gilt bundesweit als „Tüftlerland“. Bezogen auf die Patentanmeldungen pro Einwohner belegt es seit Jahren einen Spitzenplatz im Vergleich der Bundesländer. Insbesondere Handwerksbetriebe entwickeln oft praxisbezogene Ideen, um beispielsweise Verfahrensabläufe zu optimieren oder mögliche technische Probleme in ihrem Betrieb auszuräumen.

Viele Erfindungen im Handwerk werden jedoch gar nicht erst zum Patent angemeldet, oder scheitern häufig an der bürokratischen Umsetzung, der Vermarktung, oder der notwendigen kommerziellen Nutzung. Die Erfahrung zeigt, ohne professionelle Betreuung und Beratung sind nur wenige Betriebe in der Lage, Erfindungen und Entwicklungen unter Beachtung des gewerblichen Schutzrechtes zügig und wirtschaftlich umzusetzen.

Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald bietet hier folgende Serviceleistung an:

In Kooperation mit erfahrenen Patentanwälten aus der Region ermöglicht die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald allen Mitgliedsbetrieben, Existenzgründern und freien Erfindern einen kostenfreien Erfindersprechtag zur Erstberatung.

Erfahrene Patentanwälte aus der Region

  • sprechen mit Ihnen über Ihre Erfindung bzw. Ihre Innovation
  • beraten über Nutzen und Risiken von gewerblichen Schutzrechten (Patent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Design, Marke)
  • informieren über Fördermöglichkeiten (z.B. INSTI-KMU-Patentaktion)
  • schätzen die Vermarktungssituation der Innovation ein

Um die notwendige Vertraulichkeit garantieren zu können, ist jedoch vorab eine Anmeldung erforderlich.

Nach dem Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit einem verbindlichen Termin. Bitte teilen Sie uns eventuelle Stornierungen möglichst frühzeitig mit, die Vertretung durch eine andere Person ist möglich.

 

Innovationsförderung

Innovationsförderungskette
BWHT



Handwerksunternehmen entwickeln neue Produkte, verbessern Verfahren und bringen neue Dienstleistungen auf den Markt. Mit einem Wort: Handwerksunternehmen sind innovativ. Bund und Land unterstützen Betriebe, die neue Geschäftsfelder entwickeln, mit Know-how und Fördergeldern.

Die Fördermöglichkeiten sind vielfältig und zielen auf ganz unterschiedliche Phasen ab. Die  Palette reicht vom Zuschuss zur Beratung über finanzielle Hilfen in der Entwicklungsphase bis hin zu zinsgünstigen Krediten, die in der Umsetzungsphase und während der Markteinführung erforderlich sind. Aus den einzelnen Bausteinen ergibt sich eine Förderkette, die Unternehmen über alle Etappen ihres Innovationsprojektes zur Verfügung steht.

Kassenführung

Zertifizierung erster Cloud-TSE-Lösung liegt vor

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitale Grundaufzeichnungen sind seit dem 1. Januar 2020 elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO und die damit geführten Aufzeichnungen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen.

Bisher waren nur hardwarebasierte TSEs am Markt verfügbar. Nunmehr wurde mit der durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erteilten Zertifizierung einer ersten Cloud-TSE-Lösung die Voraussetzung geschaffen, dass die Betriebe zur Sicherung ihrer Kassen und der Kassenaufzeichnungen eine cloudbasierte TSE einsetzen können.  

Bislang sehen zahlreiche Bundesländer unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen eine antragslose Verlängerung der Frist der Nichtbeanstandungsregelung für die Verwendung von nicht mit TSEs geschützten Kassen bis spätestens zum 31. März 2021 vor.

Insbesondere in Baden-Württemberg, wo für die Inanspruchnahme der sogenannten Billigkeitsmaßnahme ausreichend war, dass der Einbau einer Cloud-TSE vorgesehen ist und die Verfügbarkeit einer Cloud-TSE bis zum 30. September 2020 nachweislich noch nicht gegeben war, ist zu beachten, dass die Implementierung der nun verfügbaren Cloud-TSE schnellstmöglich abzuschließen ist.

Soweit noch nicht erfolgt, sollte daher zeitnah nachweislich eine Beauftragung der Einrichtung einer Cloud-TSE erteilt werden. Betroffene Betriebe sollten daher umgehend Kontakt mit dem Anbieter der eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme aufnehmen.  



E-Rechnung

Eine elektronische Rechnung ist ein digitales Dokument, mit dem gleichen Inhalt und den gleichen Rechtsfolgen wie eine Rechnung in Papierform, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Grundlage des verpflichtenden Empfangs und Versands elektronischer Rechnungen ist das Wachstumschancengesetz zur Förderung der Wirtschaft, Steuervereinfachung und Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs. Ab dem 1. Januar 2025 wird stufenweise die E-Rechnung für Umsätze über 250€ zwischen inländischen Unternehmen eingeführt.

Wir empfehlen eine separate E-Mailadresse (z.B. rechnung@...), über die Sie Rechnungen empfangen. Dadurch können weitere Prozessschritte, z. B. Prüfung und Freigabe, optimiert durchgeführt werden. Ebenso müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Rechnungen GoBD-Konform revisionssicher archiviert werden.

Zeitplan

Ab 1. Januar 2025: Empfangspflicht aller Unternehmen für Eingangsrechnungen, die der CEN-Norm EN 16931 entsprechen (strukturierte elektronische Rechnungsformate, wie XRechnung oder ZUGFeRD).

Ab 1. Januar 2027: verpflichtende Ausstellung elektronischer Rechnungen an unternehmerische Leistungsempfänger für alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro.

Ab 1. Januar 2028: verpflichtende Ausstellung elektronischer Rechnungen an unternehmerische Leistungsempfänger für alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro.

Mögliche Vorteile:

  • Zahlungsprozess wird Verkürzt
  • Zeitpunkt der Zahlung wird optimiert
  • Geringere Fehleranfälligkeit
  • Einsparen von Druck-, Papier- und Portokosten
  • Bessere Zusammenarbeit mit Steuerberatern


Sie haben nur private Endkunden (B2C):

Sie müssen sicherstellen, dass die Rechnung Ihrer Lieferanten Sie auf elektronischem Weg erreicht und Sie ein geeignetes digitales Langzeitarchiv einrichten (GoBD-Konform).
Klären Sie mit Lieferanten, welche Art von E-Rechnungen Sie erhalten möchten.



Sie stellen Rechnungen an öffentliche Stellen (B2G):


In der Regel ist die E-Rechnung als XRechnung zu versenden (ggf. min. als ZUGFeRD 2.0). Klären Sie, über welche Plattform der Rechnungsempfänger die E-Rechnung empfangen möchte (z.B. PEPPOL). Sie benötigen die Leitweg-ID des öffentlichen Auftraggebers (Rechnungsempfänger). Rechnungssteller benötigen keine eigene Leitweg-ID.

 Fragen und Antworten des Leitweg-ID.

 Rechnungsstellung an Kommunen oder Behörden des Landes.

 Rechnungsstellung an den Bund.



Weitere Informationen

 Informationsseite für den elektronischen Rechnungsaustausch mit der Bundesverwaltung

 Forum für elektronische Rechnungen in Deutschland

 DHZ Artikel zum Thema E-Rechnung

 Schritt-für-Schritt Anleitung zum E- Rechnungsverfahren 

 kostenlosen Elster XRechnung-viewer

 Übersicht von Einstiegslösungen.