Drei abgebildete Formulare für die Bestellung von Ehrenurkunden und Adressanforderungen.
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Besondere Dienstleistungen

Ehrungen

Geburtstage werden überall begangen – und bei runden Geburtstagen wird gefeiert.

Wenn ein Handwerksbetrieb ein Jubiläum begeht, dann ist die Handwerkskammer, bei der dieser Betrieb eingetragen ist, auch ein wenig stolz. Ausdruck dieses Stolzes ist eine Ehrenurkunde, die zu bestimmten Jubiläen entsprechend der Ehrenordnung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald vergeben werden kann.

Auch langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Handwerksbetrieben sind eine Auszeichnung für diesen Betrieb. Denn für ihre langjährige Mitarbeit spricht, dass die Handwerkerinnen und Handwerker ihre Arbeit gern machen und dass sie diese in diesem Betrieb gern machen. Daher sieht auch hier die Ehrenordnung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald eine Auszeichnung mit einer Urkunde und einer Medaille vor.



Kontakt

Alexandra Przybyla

Tel. 0621 18002-107

Fax 0621 18002-108

alexandra.przybyla--at--hwk-mannheim.de

Mitarbeiterehrungen

Die Ehrenordnung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald sieht vor, dass Ehrungen für Betriebstreue erfolgen können.

Ehrenurkunden für Betriebstreue mit Treuemedaille werden auf Antrag des Betriebsinhabers, einer Handwerksorganisation oder auf eigenen Antrag durch die Handwerkskammer ausgestellt, wenn der Arbeitnehmer 10 oder 15, 25, 40, 50 Jahre ununterbrochen im gleichen Handwerksbetrieb oder in Geschäftstellen der Organisation des Handwerks tätig war.

Ebenso erfolgt die  Ausstellung einer Ehrenurkunde auf Antrag, wenn der Arbeitnehmer mindestens eine 50 jährige ununterbrochene Tätigkeit im Handwerk nachweisen kann, auch wenn sie in verschiedenen Handwerksbetrieben ausgeübt wurde. Die Ausstellung dieser Urkunde erfolgt auf Antrag.



Betriebsjubiläen

Die Ehrenordnung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald sieht vor, dass Ehrungen bei Betriebsjubläen erfolgen können. Für Betriebsjubliäen werden Urkunden durch die Handwerkskamme Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald ausgestellt, wenn der Betrieb 25, 50, 75, 100 und um je 25 Jahre länger besteht.



Handwerkerparkausweis

Der Handwerkerparkausweis erleichtert Handwerksbetrieben den Zugang zu Einsatzorten in der gesamten Metropolregion. Gerade Betriebe, die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten in der Region Rhein-Neckar tätig sind, haben mit dem Ausweis eine in allen 290 Kommunen der Metropolregion Rhein-Neckar anerkannte Parkberechtigung im öffentlichen Raum. Es ist also nicht erforderlich, für jeden Einsatzort eine eigene kommunale Ausnahmegenehmigung zum Parken zu beantragen. Gültig ist der Handwerkerparkausweis in den kreisfreien Städten Frankenthal, Heidelberg, Landau, Ludwigshafen, Mannheim, Neustadt, Speyer und Worms sowie in allen Städten und Gemeinden in den Kreisen Bergstraße, Bad Dürkheim, Germersheim, Südliche Weinstraße, Neckar-Odenwald, Rhein-Neckar und Rhein-Pfalz. Zudem kann er seit 2011 auch in der TechnologieRegion Karlsruhe verwendet werden, also in den Städten Karlsruhe und Baden-Baden sowie den Kreisen Karlsruhe und Rastatt.

Zu beantragen ist der Handwerkerparkausweis bei der für den Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Weitere Informationen zum Handwerkerparkausweis auf der Website der Metropolregion Rhein-Neckar.

Kontakt

Kurzübersicht zur Adressanforderung

Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald nimmt den Datenschutz sehr ernst. Bei der Übermittlung von Daten aus der Handwerksrolle oder dem Gewerbeverzeichnis gelten die datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere § 6 der Handwerksordnung (HwO).

Die Handwerkskammer führt ein Verzeichnis (Handwerksrolle), in das alle Betriebe zulassungspflichtiger Handwerke ihres Bezirks nach Anlage D Abschnitt 1 HwO eingetragen werden. Eine Einzelauskunft aus der Handwerksrolle kann erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt wird.

Sie erfahren auf der folgenden Seite, unter welchen Bedingungen Daten übermittelt werden dürfen.

  Formular zur Adressanforderung




Kontakt

Elke Wehnert

Tel. 0621 18002-164

Fax 0621 18002-199

Elke.Wehnert--at--hwk-mannheim.de