BildungsakademieDienstleister in Sachen Handwerk, Aus- und Weiterbildung
Die Bildungsakademie Mannheim ist Dienstleister in Sachen Handwerk, Aus- und Weiterbildung – wir sind für Sie da!
Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald ist der Dienstleister in Sachen Handwerk, Bildung und Beratung.
Als Partner von über 13.000 Mitgliedsbetrieben mit ca. 86.000 Beschäftigten und knapp 5.000 Auszubildenden unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Ihren Handwerksbetrieb.
Unser Team ist persönlich für Sie erreichbar. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich "vor Ort" in unserem zentral gelegenen Haus in Mannheim beraten zu lassen. Treffen Sie eine Terminabsprache mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Überbetriebliche Ausbildung (ÜBA)
Mit der überbetrieblichen Ausbildung unterstützt die Bildungsakademie die Betriebe im praktischen Teil der Ausbildung. Die ÜBA wird daher auch immer wieder gerne als "verlängerte Werkbank der Betriebe" bezeichnet. Die Auszubildenden können hierbei den Umgang mit neuesten Technologien kennenlernen und sich damit vertraut machen. Denn nicht jeder Betrieb hat die Möglichkeit, die Rahmenbedingungen zu bieten, alle dem Beruf entsprechenden Inhalte aus der Ausbildungsordnung zu vermitteln.
Das liegt unter anderem daran, dass sich viele Betriebe aufgrund der Vielfältigkeit eines Gewerbes auf bestimmte Bereiche spezialisieren und dadurch nicht alle Facetten der Ausbildung abdecken können.
Die ÜBA hat dabei den Zweck, alle Ausbildungsinhalte eines Berufsbildes und dessen Ausbildungsrahmenplans abzudecken. Den Auszubildenden soll somit die Möglichkeit gegeben werden, den gesamten Umfang des Berufsbildes kennenzulernen und damit die Ausbildungsqualität zu erhöhen.
Die überbetriebliche Ausbildung ist ein fester Bestandteil der betrieblichen Ausbildung und wird durch die Ausbildungsordnung geregelt.
Die Teilnahme an den Lehrgängen ist verpflichtend, die Betriebe müssen die Auszubildenden hierfür freistellen.
Die Bildungsakademie verbindet Ausbildungstradition mit den Anforderungen an eine zeitgemäße und moderne Berufsausbildung im Handwerk. Dies wird unterstützt durch motivierte und qualifizierte Ausbildungsmeisterinnen und -meister.
Gerne beantworten wir alle Fragen rund um die überbetriebliche Ausbildung.
Ca. 40 Werkstätten und Lehrräume stehen für folgende Fachbereiche zur Verfügung:
- Metall (Metallbau, Feinwerktechnik)
- Sanitär-, Heizung-, Klimatechnik
- Kraftfahrzeugtechnik
- Elektroniker (Energie- und Gebäudetechnik)
- Friseur
- Bäcker, Konditor
- Bau (Ausbau/Hochbau)
- Schreiner/Tischler
- Maler + Lackierer, Fahrzeuglackierer
- Büromanagement - EDV
Hier geht es zu den Kursen der Überbetrieblichen Ausbildung
Anmeldung zur Unterbringung:
Wenn Sie mehrere Auszubildende anmelden möchten, füllen Sie bitte für jeden Auszubildenden eine eigene Anmeldung aus.
Die Unterbringung erfolgt im W&S Boardinghouse, Dannstadter Str. 6-8, 68199 Mannheim. Das Boardinghouse ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.
Die Anmeldung und Zimmereinteilung zur Unterbringung (es besteht kein Anspruch auf Einzelzimmer) erfolgt montags ab 7.30 Uhr im Foyer der Bildungsakademie, dort erfolgt auch um 16.00 Uhr die Ausgabe der Essenmarken.
Die Internatskosten (Unterbringungs- und Verpflegungskosten) werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags gefördert und von der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar- Odenwald nach Abzug der Zuschüsse von Bund und Land noch anteilig ungedeckter Kosten pro Woche getragen. Als Beitrag zu den verbleibenden Restkosten werden nach §2, Abs. 1 der Gebührenordnung der Handwerkskammer Mannheim in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis, Gebührenziffer 5.2, 5.2.1 und 5.2.2 in der Fassung vom 14.07.2022 derzeit für die Unterbringung eine Gebühr von 80,00 Euro pro Woche und für die Verpflegung 10,00 Euro pro Tag dem Ausbildungsbetrieb in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht für Betriebe, die Mitglied der SOKA-BAU sind oder Regiebetriebe.
Für Kursteilnehmer in der SLV kann nur die Unterkunft OHNE Verpflegung angeboten werden. Demnach werden auch nur 80,- Euro/Woche für die Unterkunft berechnet.
Bei verschuldeter Nichtbelegung trotz Anmeldung eines Unterkunftsplatzes wird der Satz der Unterbringungs- und Verpflegungskosten des Gebührenverzeichnisses Gebührenziffer 5.2.3 erhoben. Bei unverschuldeter Nichtbelegung (z.B. im Falle unverzüglicher schriftlicher Mitteilung durch den Betrieb bei Krankheit etc.) entsteht keine Gebühr. Dies gilt jedoch nur, sofern am ersten Lehrgangstag der Woche keine Belegung erfolgt ist. Wurde die Unterkunft bereits bezogen, werden anteilig anfallende Kosten in Rechnung gestellt.
Die Zimmer sind am letzten Kurstag der Woche morgens zu räumen, ansonsten werden Zusatzkosten berechnet.
Es gilt absolutes Rauch- und Alkoholverbot.
Wenn keine Anmeldebestätigung zur Unterbringung vorliegt, aber trotzdem eine Unterkunft gewünscht wird, ist dies nur möglich, wenn freie Kapazitäten vorhanden sind.
Hier finden Sie das Formular zur Anmeldung:
Kontakt
Leiter*in Überbetriebliche Ausbildung
Tel. 0621 18002-212
Fax 0621 18002-345