Newsletter – 3-2026Aufstiegs-BAföG: Der Weg zum Meisterbrief – finanziell gefördert
Das Aufstiegs-BAföG macht die Meistervorbereitung bezahlbar: Es gibt bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Darlehenserlass nach bestandener Prüfung und weitere Vorteile.
Warum der Meisterbrief sich lohnt – und wie die Finanzierung gelingt
Der Meisterbrief öffnet Türen: zur Selbstständigkeit, zur Führung eines Betriebs, zur Ausbildung des Nachwuchses. Doch die Meistervorbereitung kostet Zeit und Geld. Genau hier setzt das Aufstiegs-BAföG (AFBG) an. Es fördert angehende Meisterinnen und Meister mit Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen, unabhängig davon, ob die Vorbereitung in Vollzeit oder Teilzeit erfolgt.
Auf einen Blick: Die wichtigsten Förderbausteine
| Förderbereich | Maximale Förderhöhe | Zusammensetzung |
| Lehrgangs- und Prüfungsgebühren | bis zu 15.000 Euro | 50 % Zuschuss + 50 % KfW-Darlehen |
| Materialkosten für Meisterprüfungsprojekt | bis zu 2.000 Euro | 50 % der nachgewiesenen Kosten (davon 50 % Zuschuss, 50 % KfW-Darlehen) |
| Unterhaltsbeitrag (nur bei Vollzeit) | monatlicher Beitrag | vollständig als Zuschuss (nicht rückzahlbar) |
Mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse werden gefördert
Das Aufstiegs-BAföG steht nicht allein Handwerksmeisterinnen und -meistern offen. Gefördert werden mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse, darunter beispielsweise Betriebswirtinnen und Betriebswirte oder vergleichbare Qualifikationen. Entscheidend ist, dass es sich um eine anerkannte höherqualifizierende Fortbildung handelt.
So funktioniert die Förderung – ein Beispiel
Betragen die förderfähigen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren 10.000 Euro, sieht die Finanzierung folgendermaßen aus:
- 5.000 Euro als Zuschuss – dieser muss nicht zurückgezahlt werden.
- 5.000 Euro als zinsgünstiges KfW-Darlehen.
Dazu kommt ein entscheidender Vorteil nach bestandener Meisterprüfung: 50 Prozent des aufgenommenen KfW-Darlehens werden erlassen. Im Beispiel bedeutet das: Von den ursprünglich 5.000 Euro Darlehen verbleiben nur noch 2.500 Euro.
Und es geht noch weiter: Wer sich nach der Meisterprüfung selbstständig macht oder ein Unternehmen gründet, kann unter den geltenden Voraussetzungen sogar einen vollständigen Erlass des verbleibenden Darlehens erhalten.
Antrag rechtzeitig stellen – das ist zu beachten
Der Antrag auf Aufstiegs-BAföG sollte möglichst vor Beginn der Meistervorbereitung eingereicht werden. Ein Förderanspruch besteht frühestens ab dem Monat, in dem zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Die Fortbildung hat begonnen.
- Der Antrag ist beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung eingegangen.
Wichtig: Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
Die Antragstellung kann bequem digital erfolgen. Voraussetzung dafür ist ein BundID-Konto, mit dem sich Bürgerinnen und Bürger online gegenüber Behörden ausweisen können. Hier kann man das Aufstiegs-BAföG online beantragen.
Diese Formblätter werden benötigt
Im Rahmen der Antragstellung sind verschiedene Formblätter erforderlich:
- Formblatt A (+ Anlage 1 bei Vollzeitmaßnahmen): Hauptantrag
- Formblatt B: Bescheinigung über den Besuch der Fortbildungsstätte – wird zu Beginn der Maßnahme vom Bildungsträger (z. B. Bildungsakademie) ausgefüllt.
- Formblatt Z: Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen – wird vom Geschäftsbereich Meisterprüfung ausgestellt.
- Formblatt M: Nachweis der tatsächlich entstandenen Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt. Ein Merkblatt hierzu erhalten Prüflinge zusammen mit der Einladung zur Prüfung.
Beratung und kostenfreie Vorausberechnung
Welche Fördermöglichkeiten im individuellen Fall bestehen, lässt sich im Rahmen einer kostenfreien und unverbindlichen Vorausberechnung beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung klären. Zuständig ist jeweils das Förderamt am Hauptwohnsitz. Die Anträge sind ausschließlich dort einzureichen.
Ausblick: Novelle tritt zum 1. August 2027 in Kraft
Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Aufstiegs-BAföG beschlossen. Mit der 5. Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBGÄndG) soll die höherqualifizierende Berufsbildung weiter gestärkt und die Kosten für Fortbildungen gesenkt werden. Die Novelle tritt zum 1. August 2027 in Kraft.
Weitere Informationen zur Gesetzesnovelle beim BMBFSFJ
Alle Informationen auf einen Blick
Ausführliche Informationen zu den Fördermöglichkeiten rund um die Meisterausbildung, Links zu den zuständigen Förderämtern für Mannheim, Heidelberg und Mosbach sowie einen Aufstiegs-BAföG-Rechner gibt es auf der Info-Seite der Handwerkskammer