Pressemitteilung vom 30.03.2026Azubis müssen dranbleiben: Vor der praktischen Prüfung ist noch nichts entschieden

30.03.2026 Soll ein Azubi, der die Schulabschlussprüfung nicht besteht, noch an der praktischen Prüfung teilnehmen? Unbedingt, denn erst dann steht ein finales Ergebnis fest und kann die Ausbildung verlängert werden ...

Personen schreiben im Unterricht Notizen in ihr Ringbuch. Zu sehen sind nur die schreibende Hand, Arm und Block.
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Auch wer die Schulabschlussprüfung nicht bestanden hat, braucht den praktischen Teil – Verlängerung der Ausbildung kann erst im Anschluss bei Handwerkskammer beantragt werden

Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald weist darauf hin, dass die praktische Prüfung auch dann relevant bleibt, wenn ein Azubi die Schulabschlussprüfung nicht bestanden hat. „Es ist wichtig, dass der Handwerksbetrieb seinen Lehrling trotz einer nicht bestandenen Schulabschlussprüfung beim praktischen Teil der Gesellen- oder Abschlussprüfung teilnehmen lässt“, informiert das Team der Ausbildungs- und Nachwuchssicherungsberatung. Denn: Erst dann steht ein endgültiges Ergebnis fest. „Und auch erst dann, wenn dieses finale Ergebnis negativ ausfällt, kann ein Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit gestellt werden“, so die Kammer-Experten. Ein entsprechender Antrag ist vom Auszubildenden an den Betrieb zu melden und muss anschließend schriftlich bei der Handwerkskammer in Mannheim beantragt werden. Wird keine Verlängerung beantragt, endet das Berufsausbildungsverhältnis zum vertraglich vereinbarten Termin.

Weitere Informationen und Hilfe bei allen Fragen rund um die Ausbildung im Handwerk erhalten sowohl Handwerksbetriebe als auch Auszubildende bei der Ausbildungs- und Nachwuchssicherungsberatung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, ausbildungsberatung@hwk-mannheim.de.

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