Gruppe von lächelnden Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Alle halten den Daumen nach oben.
© Daniel Ernst - AdobeStock

Anerkennungsgesetz BQFGBerufsanerkennung

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Seit dem 1. April 2012 können Menschen ihre ausländische Berufsausbildung prüfen lassen. Man nennt das Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren oder Anerkennung. Dafür müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bei der Prüfung werden Inhalte und Dauer der ausländischen Ausbildung mit denen eines passenden deutschen Berufs (Referenzberuf) verglichen. Im weiteren Verfahren können auch nachgewiesene Berufserfahrung sowie Weiterbildungen berücksichtigt werden.

Wer seinen ausländischen Berufsabschluss anerkennen lässt, kann sich besser auf dem Arbeitsmarkt platzieren und leichter über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz einreisen.

Den Betrieben erleichtert die Anerkennung die Einschätzung der Fähigkeiten ihrer Mitarbeiter, und macht die Einstellung von qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland möglich.

Die Handwerkskammer Mannheim-Rhein-Neckar-Odenwald ist für Sie zuständig, wenn:

  • Sie in unserem Kammergebiet (Mannheim, Rhein-Neckar-Odenwald-Kreis) wohnen oder arbeiten
  • Außerdem sind wir zuständig, wenn Sie im Ausland leben und ein festes Jobangebot von einem Betrieb
    aus dieser Region haben.


Vorabcheck

Hier geht es zum Online-Formular für den Vorabcheck 

Folgende Unterlagen werden für den Vorabcheck benötigt:

  • Ausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis)
  • Tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache
  • Ausbildungsnachweise aus dem Ausbildungsland (Scan der Originale oder beglaubigte Kopien von Zeugnis/ Abschlussdokument)
  • Jahreszeugnisse oder Fächerlisten (Scan der Originale oder beglaubigte Kopien)
  • Vorteilhaft sind Nachweise über Berufserfahrung (Arbeitszeugnis) oder sonstige Nachweise (Weiterbildungszertifikate usw.), sofern vorhanden
  • Deutsche Übersetzungen der ausländischen Dokumente, erstellt von einem öffentlich bestellten oder staatlich vereidigten Dolmetscher/ Übersetzer.
  • Vollmacht, sollte eine andere Person (Verwandte, Freunde, Firma) für Sie Dokumente zum Vorabcheck einreichen. Download Vollmacht.pdf

Bitte beachten Sie, bei Anfragen aus dem Ausland:

  • Nachweis über ein Arbeitsplatzangebot (z.B. Arbeitsvertrag) im zuständigen Kammergebiet der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald



Häufige Fragen

Wenn Sie die Voraussetzungen zum Anerkennungsverfahren erfüllen und wir die Antragsberechtigung bestätigt haben, schicken Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung und Rechnung.

Es sind folgende Ergebnisse möglich:

Volle Gleichwertigkeit

Es werden keine wesentlichen Unterschiede im Vergleich festgestellt. Der Antragsteller erhält die gleichen Berechtigungen wie Personen, die ihren Berufsabschluss in Deutschland erworben haben.
Sie erhalten einen Gleichwertigkeitsbescheid – keinen Gesellen bzw. Meisterbrief

Teilweise Gleichwertigkeit

Es werden wesentliche Unterschiede im Vergleich festgestellt. Der Antragsteller hat die Möglichkeit innerhalb einer Anpassungsqualifizierung die volle Gleichwertigkeit zu erlangen.
Sie erhalten einen teilweisen Gleichwertigkeitsbescheid.

Lesen Sie die Informationen zur Anpassungsqualifizierung auf unserer Homepage.

Fehlende Gleichwertigkeit

Es ist keine Vergleichbarkeit möglich.

  • Ausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis)
  • Tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache
  • Ausbildungsnachweise aus dem Ausbildungsland (Scan der Originale oder beglaubigte Kopien von Zeugnis/ Abschlussdokument)
  • Jahreszeugnisse oder Fächerlisten (Scan der Originale oder beglaubigte Kopien)
  • Ausbildungsplan (kann bei Bedarf nachgefordert werden)
  • Vorteilhaft sind Nachweise über Berufserfahrung (Arbeitszeugnis) oder sonstige Nachweise (Weiterbildungszertifikate usw.)
  • Deutsche Übersetzungen der ausländischen Dokumente, erstellt von einem öffentlich bestellten oder staatlich vereidigten Dolmetscher/ Übersetzer.
  • Vollmacht, sollte eine andere Person (Verwandte, Freunde, Firma) für Sie Dokumente zur Vorabprüfung einreichen. Download Vollmacht.pdf

Bitte beachten Sie, bei Anfragen aus dem Ausland:

  • Es ist ein Nachweis über ein Arbeitsplatzangebot (z.B. Arbeitsvertrag) im zuständigen Kammergebiet der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald notwendig.

Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen nur über das Online-Formular. So können wir Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten und Ihnen antworten.

Zum Online-Formular Vorabcheck

Die Beratung und der Vorabcheck Ihrer Unterlagen ist kostenfrei. Erst mit einem offiziellen Antrag erhalten Sie eine Rechnung.

Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Aufwand und liegt zwischen ca. € 300 - € 600.

Man kann eventuell eine finanzielle Förderung beantragen.
Informationen zum Anerkennungszuschuss

Nachdem der Antrag gestellt wurde und wir alle Unterlagen haben, dauert das Verfahren maximal 3 Monate.

Wenn ein „beschleunigtes Fachkräfteverfahren“ beantragt wurde, dauert das Anerkennungsverfahren maximal 8 Wochen.

Sie können sich an die „Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)“ wenden. Die ZSBA bietet Beratung und Begleitung im Anerkennungsverfahren und leitet Ihren Antrag auf Anerkennung weiter.

Außerdem unterstützt Sie die ZSBA bei der Arbeitsplatzsuche in Deutschland.

Bei manchen Berufen ist keine eindeutige Zuordnung möglich. Zum Beispiel bei Ausbildungsabschlüssen aus dem Elektrobereich. Lassen Sie sich bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer beraten.  

Hier finden Sie Informationen zu Referenzberufen

Referenzberufe aus dem Handwerk

Anerkennung in Deutschland für Fachkräfte

BERUFENET – Bundesagentur für Arbeit

Ihr Unternehmen sucht ausländische Fachkräfte oder steht mit Bewerbern aus Drittstaaten in Kontakt.

Faire Integration

Seit dem 1. Januar 2026 bestehen nach § 45c Aufenthaltsgesetz Informationspflichten für inländische Arbeitgeber, die einen Drittstaatsangehörigen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem Drittstaat in Deutschland einstellen. Spätestens am ersten Arbeitstag müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Textform auf das Informations- und Beratungsangebot "Faire Integration" hingewiesen und die aktuellen Kontaktdaten der vom Arbeitsplatz nächstgelegenen Beratungsstelle angegeben werden.

 Faire Integration                 Informationsblatt

Beratungsangebote Online

Anerkennung in Deutschland – Informationsportal der Bundesregierung für Fachkräfte/Arbeitgeber

Make it in Germany – Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland und deren Arbeitgeber

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung – Beratung und Begleitung im Anerkennungsverfahren von der Bundesagentur für Arbeit

Arbeiten und Leben in Deutschland – Hotline Informationsportal der Bundesregierung

Live Chat zu allen Fragen rund um das Thema Arbeiten und Leben in Deutschland Informationsportal der Bundesregierung

Anerkennung in Deutschland „Beratungssuche“ – Informationsportal der Bundesregierung

 Beratungsstellen Faire Integration

Beratungsangebote vor Ort - Mannheim - Rhein Neckar Odenwald Kreis

Beratung Mannheim - Rhein-Neckar-Kreis für Fachkräfte Welcome Center Rhein Neckar

IQ Netzwerk Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung Ikubiz, Interkulturelles Bildungszentrum Mannheim