Pressemitteilung zu 21.07.2025Die Meisterprämie im Handwerk: 187 Anträge wurden im ersten Halbjahr 2025 bewilligt

21.07.2025 Unter den 187 Anträgen der Meisterprämie mit einer Gesamtfördersumme von 280.000 Euro im Kammerbezirk der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald waren unterschiedliche Handwerksbereiche vertreten ...

Roter stern auf einer Säule
© Handwerkskammer

Gesamtfördersumme im Kammerbezirk der Handwerkskammer war 280.000 Euro - Nächste Einreichungsfrist Ende November

187 Meisterinnen und Meister haben ihre Anträge für die Meisterprämie im Handwerk im Kammerbezirk der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald im ersten Halbjahr 2025 bewilligt bekommen. Darunter waren unterschiedliche Handwerksbereiche vertreten:  So kommen 31 aus dem Friseurhandwerk, 20 aus der Hörakustik, 2 aus dem Installations- und Heizungsbau, 43 aus der KFZ-Mechatronik und jeweils 17 aus der Konditorei und Schreinerei. Stichtag zum Einreichen des Antrages war der 31. Mai 2025. Den Antragstellenden kam damit eine Gesamtfördersumme von insgesamt 280.000 Euro zu.

Schon seit Januar 2020 gibt es die Meisterprämie vom Land Baden-Württemberg, von der auch Absolventinnen und Absolventen aus dem Kammerbezirk Rhein-Neckar-Odenwald profitieren können. "Die 187 Einzelprämien für das erste Halbjahr 2025 wurden am 7. Juli ausgezahlt. Damit ist erneut ein wichtiger Anreiz zur beruflichen Weiterbildung im Handwerk geschaffen worden", berichtet Hannah Knoth vom Geschäftsbereich Meisterprüfung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald.

Die Förderung in Höhe von 1.500 Euro unterstützt die Meisterinnen und Meister und soll auch Wege in die Selbstständigkeit erleichtern. Außerdem will das Land Baden-Württemberg mit der Auszahlung dem Fachkräftemangel im Handwerk wirksam entgegentreten. Um die Prämie zu erhalten, muss der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antrag sowie das Meisterprüfungszeugnis bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald eingereicht werden. Berechtigt dazu ist jeder Absolvent eines Meisters in einem Gewerbe der Handwerksordnung in Anlage A oder B1, der zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses entweder einen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg besaß oder dessen Standort der Arbeitsstätte dort lag.

Die nächste Einreichungsfrist für die Meisterprämie endet am 30. November 2025. Alle bis dahin eingegangenen Anträge werden im Anschluss dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg zur Prüfung und Bewilligung gemeldet. Diejenigen, die ihr Meisterprüfungszeugnis erst später bekommen, können den Antrag zur nächsten Frist einreichen.

Informationen zur Meisterprämie und zur Beantragung gibt es bei Melanie Rosvall, Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, 0621 18002-143 oder meisterpruefung@hwk-mannheim.de.

Kontakt

Marina Litterscheidt

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