DokumentenanforderungErsatz- bzw. Zweitschriften - Fortbildungsprüfungen
Es kann vorkommen, dass Sie Ihr Zeugnis Ihrer Fortbildungsprüfung nicht mehr finden oder davon eine Ersatz- oder Zweitschrift benötigen. Über das nachfolgenden Formularfeld können Sie uns mitteilen, welches Dokument Sie nachfordern wollen.
Bitte beachten Sie:
Für die Bearbeitung, Ausstellung und Zusendung stellen wir Ihnen pro Exemplar eine Gebühr in Höhe von 50,- Euro in Rechnung.
Schmuckurkunden werden ausschließlich für nachfolgende Fortbildungsprüfungen ausgestellt:
- Gebäudeenergieberater/-in HWK
- Geprüfte Betriebswirtin / Geprüfter Betriebswirt nach HwO
- Geprüfte Brot-Sommelière / Geprüfter Brot-Sommelier
- Geprüfte Verkaufsleiterin / Geprüfer Verkaufsleiter im Lebensmittelhandwerk
Das Zeugnis der Fortbildungsprüfung kann bei Namensänderung nicht umgeschrieben werden. Ein Nachweis ist lediglich als Ergänzung zur Schmuckurkunde über den Nachweis des Fortbildungsprüfungstitels möglich.