![Fotolia_39791853_L[1] Elektromobilität](/api/public/services/65/imaging/v1/2652/1/t/s;w=1520;h=651;u=true;b=false;f=0.0,0.0/f/c;t=JPEG/AZYvo1JH4YSRO2w.jpg)
Förderprogramm BW-e-Gutschein für E-Fahrzeuge
Für den BW-e-Gutschein für E-Fahrzeuge im Rahmen der Förderung Landesinitiative III – Marktwachstum Elektromobilität BW sind nun auch Gewerbetreibende mit Lieferverkehren antragsberechtigt.
Folgende Förderkonditionen gelten:
Zuschüsse für Einzelfahrzeuge in Höhe 5.000 € für batterieelektrische Fahrzeuge, die in Gebieten mit NO2-Grenzwertüberschreitung eingesetzt werden.
Zuschüsse für Elektrofahrzeuge in Höhe von 3.000 €, die in anderen Gebieten von Baden-Württemberg eingesetzt werden.
Bei Leasing erfolgt die Förderung proportional zur Leasingdauer.
Jeder Antragsteller darf bis zu 20 Fahrzeuge in der Programmlaufzeit beantragen.
Ein Zuschuss vom Bund im Rahmen des Umweltbonus ist zusätzlich möglich.
Weitere Informationen unter https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/verkehrspolitik/elektromobilitaet/foerderung-elektromobilitaet/foerderung-e-fahrzeuge
Informationen zu Fördermodalitäten und Antragstellung des BW-e-Gutscheins erhalten Sie bei der L-Bank https://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/foerderungen-und-finanzierungen/alle-foerderangebote/fh-finanzhilfen/foerderung-der-unterhaltungs-sowie-ladeinfrastrukturkosten-fuer-elektrofahrzeuge-mit-elektro-oder-plug-in-hybrid-antrieb.xml?ceid=130207