Gruppenbild der Absolventen der Fortbildungsprüfung zum geprüften Vrot-Sommelier 2023 zusammen mit Johann Lafer.
© Akademie Deutsches Bäckerhandwerk Weinheim e.V.

Geprüfte Brot-Sommelière / Geprüfter Brot-Sommelier

Vorbereitung

Die Akademie Deutsches Bäckerhandwerk Weinheim e.V. ist die einzige Weiterbildungsstätte im Kammerbezirk der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, die die Fortbildung zur geprüften Brot-Sommelière bzw. zum geprüften Brot-Sommelier anbietet. Das Seminar umfasst insgesamt acht Module, die in der Regel einmal pro Monat stattfinden. Insgesamt umfasst die Fortbildung 480 Unterrichtsstunden, von denen 160 an der Akademie unterricht werden.

Akademie Deutsches Bäckerhandwerk Weinheim e.V.

Gorxheimer Talstr. 23
69469 Weinheim
Tel: 06201 / 107-0
E-Mail: info@akademie-weinheim.de

Die Anmeldung zum Vorbereitungskurs erfolgt über die Akademie Deutsches Bäckerhandwerk Weinheim e.V.



Prüfungsinhalte

Die Fortbildung zur geprüften Brot-Sommelière und zum geprüften Brot-Sommelier umfasst drei Prüfungsteile mit insgesamt acht Handlungsfeldern, die Sie zu einer Expertin und einem Experten für Brotkultur machen. Nachfolgend finden Sie die inhaltliche Gliederung der Fortbildungsprüfung:

Prüfungsteil 1: Theoretische Prüfung

  • Handlungsfeld 1  |  Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Kommunikation
  • Handlungsfeld 2  |  Produktkunde und Ernährung mit Brot
  • Handlungsfeld 3  |  Brotkultur und Brotmarkt
  • Handlungsfeld 4  |  Brot-Verzehrsempfehlungen
  • Darauf bezogenes Fachgespräch

Prüfungsteil 2: Praktische Prüfung

  • Handlungsfeld 5  |  Sensorische Fähigkeiten
  • Handlungsfeld 6  |  Sensorische Begutachtung von Broten
  • Handlungsfeld 7  |  Beschreibung von Broten

Prüfungsteil 3: Projektarbeit

  • Handlungsfeld 8  |  Projektarbeit
    Schriftliche Ausarbeitung eines selbstgewählten Themas aus den Handlungsfeldern 1 - 4 mit anschließender Präsentation 

Gebühren und Rechtsgrundlagen 

Als Rechtsgrundlage für die Fortbildungsprüfung zur geprüften Brot-Sommelière / zum geprüften Brot-Sommelier dienen die Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur geprüften Brot-Sommelière / zum geprüften Brot-Sommelier.

Für die örtliche Prüfung gilt die Fortbildungsprüfungsordnung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald.

Die Prüfungsgebühren für die Fortbildungsprüfung zur geprüften Brot-Sommelière / zum geprüften Brot-Sommelier liegen bei 995,- €. Hinzu kommen Kosten für den Besuch des Vorbereitungskurses in Höhe 5.790,- €.

Je nach Anfrage und individuellem Bedarf können noch folgende Kosten auftreten:

Gebühr fürHöhe der Gebühr
Antrag auf Befreiung von Prüfungsteilen25,- €
Ersatz- und Zweitausfertigung von Prüfungszeugnissen50,- €
Bescheinigung über eine abgelegte Prüfung50,- €
Freigabegenehmigung für einen anderen Prüfungsausschuss15,- €
Rücktritte vor Beginn der Fortbildungsprüfung25 % der Prüfungsgebühren
Rücktritte nach Beginn der Fortbildungsprüfung100 % der Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühr wird erst mit der Einladung zur Fortbildungsprüfung, welche Sie spätestens 14 Tage vor dem ersten Prüfungstermin erhalten, fällig. Die Gebühr ist rechtzeitig bis zum Prüfungstag von Ihnen zu begleichen. Den Überweisungsträger erhalten Sie gemeinsam mit Ihrer Einladung per Post.

Rücktritte:

Sollten Sie zur Prüfung verbindlich eingeladen worden sein, sich aber doch entscheiden vor der Prüfung zurückzutreten, werden 25% der Gebühren und Auslagen fällig.

Gehen Rücktritte erst nach Beginn der Fortbildungsprüfung ein, ist die Prüfungsgebühr in vollem Umfang zu entrichten.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich rechtzeitig und grundsätzlich schriftlich von einer Prüfung abzumelden, wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie teilnehmen können.


Zulassung zur Fortbildungsprüfung "Geprüfte Brot-Sommelière / Geprüfter Brot-Sommelier"

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit uns Ihren Zulassungsantrag zur Fortbildungsprüfung "Geprüfte Brot-Sommelière / Geprüfter Brot-Sommelier" digital zukommen zu lassen.

WICHTIG: Bitte klären Sie vor Anmeldung, ob die Kosten für Ihre Weiterbildung durch Ihren Arbeitgeber übernommen werden. Ist dies der Fall, bitten wir darum die unten zum Donwload zur Verfügung gestellte Kostenübernahme-Erklärung bei Anmeldung direkt mitzuschicken.



Zulassung zur Fortbildungsprüfung "Geprüfte/r Brot-Sommelière / Brot-Sommelier"

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Liegt der Abschluss zum/r Bäckermeister/in nicht vor, sind folgende Unterlagen nachzuweisen:

  • Gesellenprüfungszeugnis im Bäcker-Handwerk oder zum/r Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk, Schwerpunkt Bäckerei
    und
  • Meisterprüfungszeugnis im Konditoren-Handwerk oder
  • Prüfungszeugnis zum/r geprüften Verkaufsleiter/in im Lebensmittelhandwerk oder
  • Prüfungszeugnis zum/r Lebensmitteltechniker/in oder
  • Hochschulstudium aus dem Bereich der Ernährungs- oder Getreidewissenschaften

Sofern keine Prüfungen abgelegt wurden, ist durch Vorlage eines tabellarischen Lebenslaufes sowie von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft zu machen, dass Kenntnisse und Erfahrungen erworben wurden, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Vergleichbare ausländische Bildungsabschlüsse können berücksichtigt werden

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Übersicht Ihrer Daten

Sie erhalten nach dem Versand eine Zusammenfassung der von Ihnen gemachten Angaben.

Datenschutzerklärung

Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald verwendet die von Ihnen gemachten Angaben im Rahmen Ihrer Fortbildungsprüfung. Ihre Einwilligung ist freiwillig und jederzeit widerruflich. Der Widerruf ist per E-Mail an info@hwk-mannheim.de oder postalisch an Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald (Postfach 12 07 54, 68058 Mannheim) zu richten. Nach Erhalt des Widerrufs werden wir die betreffenden Daten nicht mehr nutzen und verarbeiten bzw. löschen. Im Weiteren gelten die Datenschutzbestimmungen der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald.

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Anmeldung zur Wiederholungssprüfung "Geprüfte/r Brot-Sommelière / Brot-Sommelier"

 

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Nadine Urrey

B1, 1-2

68159 Mannheim

Tel. 0621 18002-141

Fax 0621 18002-3141

nadine.urrey--at--hwk-mannheim.de

Melanie Rosvall

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