Personen schreiben im Unterricht Notizen in ihr Ringbuch. Zu sehen sind nur die schreibende Hand, Arm und Block.
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Berufliche BildungInfos zur vorzeitigen Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung

Neue Antragsfristen ab der Winterprüfung 2026/2027

Zur besseren Planung und rechtzeitigen Bearbeitung von Anträgen auf vorzeitige Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung hat der Berufsbildungsausschuss der Handwerkskammer Mannheim neue Antragsfristen beschlossen.

Neue Fristen:

  • 31. Januar für die Sommerprüfung
  • 31. Juli für die Winterprüfung


Erstmalige Anwendung

Die neuen Fristen gelten erstmals für die Winterprüfung 2026/2027. Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung müssen für diesen Prüfungsdurchgang spätestens bis zum 31. Juli 2026 vollständig eingereicht werden. Hierfür wird ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung gestellt. In diesem Formular geben sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch die zuständige Berufsschule die Leistungen der/des Auszubildenden mit einer Dezimalnote an.

 

Voraussetzungen für die vorzeitige Zulassung

Eine vorzeitige Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung kann gemäß § 37 Abs. 1 HwO / § 45 Abs. 1 BBiG erfolgen, wenn die Leistungen der oder des Auszubildenden dies rechtfertigen.

Folgende Voraussetzungen werden geprüft:

  • Überdurchschnittliche Leistungen im Ausbildungsbetrieb
  • Gute bis sehr gute Leistungen in der Berufsschule
  • Erwartung, dass das Ausbildungsziel auch bei einer verkürzten Ausbildungszeit sicher erreicht wird

Ein Anspruch auf vorzeitige Zulassung besteht nicht. Über die Zulassung entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss nach Prüfung der eingereichten Unterlagen.

 Kontakt

Laura Sauer

Tel. 0621 18002-197

Fax 0621 18002-400

laura.sauer--at--hwk-mannheim.de