Berufliche BildungInfos zur vorzeitigen Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung
Neue Antragsfristen ab der Winterprüfung 2026/2027
Zur besseren Planung und rechtzeitigen Bearbeitung von Anträgen auf vorzeitige Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung hat der Berufsbildungsausschuss der Handwerkskammer Mannheim neue Antragsfristen beschlossen.
Neue Fristen:
- 31. Januar für die Sommerprüfung
- 31. Juli für die Winterprüfung
Erstmalige Anwendung
Die neuen Fristen gelten erstmals für die Winterprüfung 2026/2027. Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung müssen für diesen Prüfungsdurchgang spätestens bis zum 31. Juli 2026 vollständig eingereicht werden. Hierfür wird ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung gestellt. In diesem Formular geben sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch die zuständige Berufsschule die Leistungen der/des Auszubildenden mit einer Dezimalnote an.
Voraussetzungen für die vorzeitige Zulassung
Eine vorzeitige Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung kann gemäß § 37 Abs. 1 HwO / § 45 Abs. 1 BBiG erfolgen, wenn die Leistungen der oder des Auszubildenden dies rechtfertigen.
Folgende Voraussetzungen werden geprüft:
- Überdurchschnittliche Leistungen im Ausbildungsbetrieb
- Gute bis sehr gute Leistungen in der Berufsschule
- Erwartung, dass das Ausbildungsziel auch bei einer verkürzten Ausbildungszeit sicher erreicht wird
Ein Anspruch auf vorzeitige Zulassung besteht nicht. Über die Zulassung entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss nach Prüfung der eingereichten Unterlagen.
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