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Initiative Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg

Nach dem ersten Modellversuch in 2017 wird die Digitalisierungsprämie in einem weiteren Modellversuch als Tilgungszuschuss erneut aufgelegt. Die Digitalisierungsprämie wird hierfür mit einem Förderdarlehen der L-Bank kombiniert. Eine Antragstellung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist ab dem 9. Juli 2018 über die Hausbank möglich.

Was wird gefördert?

Gefördert werden konkrete Projekte zur Umsetzung neuer digitaler Lösungen in Produktion und Verfahren (u.a. Implementierung additiver Fertigungsverfahren wie zum Beispiel 3D-Druck), bei Produkten und Dienstleistungen (u.a. Aufbau digitaler Plattformen) sowie in Strategie und Organisation (u.a. Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie). Die Einführung von digitalen Systemen zur Verbesserung der IT-Sicherheit ist ebenfalls förderfähig. Darüber hinaus können mit der Digitalisierungsprämie auch Mitarbeiterschulungen gefördert werden. Bedingung hierfür ist, dass die Schulungen mit der Anschaffung von IKT-Hard- und Software zusammenhängen, die zu einem erheblichen Digitalisierungsfortschritt des Unternehmens führt.

Wie wird gefördert?

Unterstützt werden Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 10.000 Euro und 100.000 Euro. Die L-Bank vergibt hierzu Darlehen ab 10.000 Euro bis 100.000 Euro. Bei Darlehen von 10.000 Euro bis einschließlich 50.000 Euro erhalten die Unternehmen einen Tilgungszuschuss von 5.000 Euro. Bei höheren Darlehen beträgt der Tilgungszuschuss 10 Prozent der Darlehenssumme.

Der Tilgungszuschuss mindert die Restschuld, das heißt, das Unternehmen muss das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen.

Nähere Informationen und Antragsformulare können den nachfolgenden Links entnommen werden.

Digitalisierungsprämie 2018

Ansprechpartner Technischer Berater